Risikomanagement von EVU in liberalisierten Strommärkten


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Mit der Deregulierung der Energiemärkte und den daraus resultierenden  Durchleitungsmöglichkeiten für Strom ergeben sich für EVU eine Vielzahl von möglichen Handelsbeziehungen für Stromeinkauf und -absatz. Bereits vor der Deregulierung der Strommärkte wurde Strom zwischen den EVU gehandelt. Dies geschah jedoch meist zwischen EVU benachbarter Versorgungsgebiete auf der Grundlage von Ausgleichsverträgen, die den wechselseitigen Stromtransfer bis zu einer definierten Menge erlaubten. Für die Abwicklung der erwähnten Ausgleichslieferungen, die eine Kraftwerkseinsatzoptimierung und damit Kostensenkung ermöglichen, sind nun viele mögliche Vertragspartner vorhanden. Das erwartete Ziel ist eine effektivere Allokation der Ressourcen und damit fallende Strompreise.

In Erwartung sinkender Strompreise schließen Weiterverteiler und Endkunden Verträge mit immer kürzeren Laufzeiten ab und sind mit einer hohen Anzahl möglicher Vertragspartner konfrontiert. Als Folge der dadurch entstehenden Intransparenz ergeben sich neue Institutionen, die als Intermediäre auftreten und die sich entwickelnde Informations- und Transaktionsprobleme vermindern helfen. So treten als Folge der Deregulierung Stromhändler (Trader) und Broker auf, die Strom auf eigene Rechnung kaufen und verkaufen bzw. Strombezugsverträge vermitteln. Eine weitere wichtige Funktion ist die Bündelung von Kunden mit unterschiedlichen Lastprofilen zu Gruppen, die eine für Erzeuger interessante Abnahmestruktur haben (Aggregation).

Neue Risikolandkarte im liberalisierten Strommarkt


Gleichzeitig zieht das Agieren im liberalisierten Strommarkt für EVU, je nach Form des Engagements, neue Risiken nach sich:

  • Marktpreisrisiko für Strom auf der Bezugs- und Absatzseite,
  • Brennstoffpreisrisiko,
  • Risiko der Investitionen in Erzeugungskapazität.

Die genannten Risikokategorien lassen sich auf die, durch die zunehmende Kurzfristigkeit der Verträge gewachsene Unsicherheit der Preisentwicklung auf den Energiemärkten zurückführen. Neben den genannten Preisrisiken existieren als unmittelbare Folge der Liberalisierung der Energiemärkte noch weitere Risiken, auf die jedoch nicht weiter eingegangen werden soll. Es handelt sich dabei um:

  • Das Risiko der Liquidität und Bonität der (neuen) Vertragspartner (Counterparty risk)
  • Absatzschwankungen aufgrund des Wechselverhaltens von Kunden
  • Risiken neuer Geschäftsbereiche, Risiken im Personalwesen
  • Risiken durch das Change Management, Unbundling und Umstrukturierungen.

Insbesondere dann, wenn beispielsweise ein stark schwankender Bezugspreis zu einem Fixpreis verkauft wird, können finanzielle Risiken entstehen. Während tägliche Schwankungen absolut nicht stark ins Gewicht fallen, entstehen Risiken für EVU vor allem bei nicht antizipierten saisonalen und jährlichen Preisschwankungen.

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