Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht

Sachkunde und Zuverlässigkeit von Aufsichtsräten


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Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bislang bei keiner einzigen wichtigen Bank Einspruch gegen die Ernennung von Aufsichtsräten erhoben. Seit der Einführung seien rund 3.000 neu berufene Aufsichtsräte überprüft worden, sagte ein Sprecher der Behörde. Lediglich in 10 Fällen habe die Behörde dabei die Abberufung wegen mangelnder Eignung gefordert, sagte der Sprecher auf Anfrage. In keinem davon sei eine Großbank oder ein systemrelevantes Institut betroffen gewesen.

Die Versicherungsaufsicht habe in den vergangenen 12 Monaten keine Abberufung eines Aufsichtsrats fordern müssen, sagte eine BaFin-Sprecherin. Die Zahl der neu berufenen Mandatsträger sei in diesem Bereich zum einen deutlich geringer, da in Deutschland ca. 2.000 Kreditinstituten nur rund 650 Versicherer gegenüber stehen. Zudem habe es vorab Anfragen von Unternehmen gegeben, bei denen in einstelliger Zahl auf eine Berufung verzichtet wurde. Zumeist habe hier die Behörde wegen Überschreitung der zulässigen Mandatsanzahl Bedenken geäußert, fügte die Sprecherin hinzu.

Als Lehre aus der Finanzkrise hatte die Regierung der Behörde im vergangenen Jahr erstmals die Möglichkeit eröffnet, auch die Aufsichtsräte zu überprüfen. Ihnen war während der Krise in mehreren Fällen vorgeworfen worden, die Vorstände zusammengebrochener Institute nur unzureichend kontrolliert zu haben. Seit August 2009 müssten nun alle neu ernannten Aufsichtsräte der BaFin gemeldet werden, sagte der Sprecher. Die Anforderungen an die Sachkunde und Zuverlässigkeit seien dabei nicht so hoch, wie bei Geschäftsführern und Bankenvorständen, die die BaFin und ihre Vorgängerämter traditionell kontrollierten.

Nicht überprüft würden jene Aufsichtsräte, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes berufen worden seien, sagte der Sprecher weiter. Nur wenn besondere Gründe bekannt werden, die eine nachträgliche Überprüfung rechtfertigten, würden auch länger amtierende Mandatsträger überprüft.

Zuvor hatte Christoph Crüwell, Referatsleiter Aufsichtsorganisation der BaFin der "Financial Times Deutschland" bestätigt, dass die BaFin auf die Abberufung von 10 Räten dränge. Einem werde vorgeworfen, nicht genug vom Bankgeschäft zu verstehen. Drei von ihnen säßen in mehr als den zulässigen fünf Aufsichtsräten. Und sechs Aufsichtsräte erschienen der Behörde zu unzuverlässig, weil beispielsweise der Mandatsträger zugleich mit einem ausfallgefährdeten Kredit Kunde der Bank sei.

[Bildquelle: iStockPhoto]

Kommentare zu diesem Beitrag

Des Kaisers neue Kleider /02.09.2010 00:11
Was für eine Farce: Jeder Praktiker, Revisor, Vorstand und Controller einer Bank kann ein Lied davon singen wie kompetenzbefreit die Aufsichtsräte sind... Weit entfernt davon auch nur im Ansatz die getätigten Bankgeschäfte und deren Risiken zu verstehen, ganz zu schweigen von den Reports. Aber der BaFIN sind wohl die Hände gebunden. Würde man einen Funken Sachverstand den Aufsichtsräten abverlangen, so könnte man wohl dieses Amt gänzlich abschaffen. Denn es wären unter den heutigen Aufsichtsräten kaum geeignete Kandidaten zu finden.

Vorschlag: Wie wäre es mal mit einer Stichprobe in Form einer Prüfung des fachlichen Know Hows von Aufsichtsräten in einer live übertragenen Fernsehshow? Freiwillige vor!!!! .... hm... da kommt wohl keiner :- (
Michi /02.09.2010 07:52
Welche Kriterien sind hierbi relevant? Es ist in jedem Fall erstaunlich, dass im Zusammenhang mit der Finanzkrise eine Mehrzahl der AR-Mitglieder Bankgeschäft definitiv nicht verstanden hat. Die Stichprobe ist recht einfach: Man muss nur den unsinnigen Diskussionen der AR-Mitglieder in den abendlichen Talkshows zuhören. Dann erfährt man als sachkundiger Experte recht schnell, wie weit es mit der Fachlichkeit ist.
Interessant ist ja auch der Satz, das jene Aufsichtsräte nicht überprüft würden, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes berufen worden seien. D.h. die Oberspezialisten, die es versäumt hatten bei den ersten Anzeichen der Finanzkrise kritische Fragen zu stellen, sind immer noch in Amt und Würden.
Markus /02.09.2010 17:57
Hoffentlich kommen die Vorstände einiger Institute auch noch in den Genuss des neuen Gesetzes....
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