Lessons learned

Sammelklage in Sachen Ischglgate wenig erfolgversprechend


Lessons learned: Sammelklage in Sachen Ischglgate wenig erfolgversprechend Kolumne

Der österreichische Verbraucherschutzverein bereitet derzeit eine Sammelklage gegen den eigenen Staat vor. Es geht um Tausende Touristen vornehmlich aus Deutschland, die sich beim Besuch von Skibars in Ischgl, St. Anton oder Sölden mit dem Coronavirus infizierten und zu Hause viele weitere Menschen angesteckt haben. Doch die Erfolgschancen für eine derartige Sammelklage, die in Österreich anders als in Deutschland zulässig ist, beurteilen Rechtsexperten höchst unterschiedlich.

Rund 260 Ski-Urlauber aus Deutschland haben sich bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck als Geschädigte gemeldet, weil sie sich in österreichischen Skiorten mit dem Coronavirus angesteckt haben. Dies sagte ein Sprecher der Behörde gegenüber "Focus Online". Die Deutschen hatten Anfang März Urlaub in den Skiorten Ischgl, Sölden oder St. Anton gemacht. Dort infizierten sich in den vollen Hütten, Apres-Ski-Bars und Restaurants tausende Wintersportler. Die Staatsanwaltschaft führt deswegen ein Ermittlungsverfahren wegen der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten.

Sammelklage ist kein Selbstläufer

Der österreichische Verbraucherschutzverein VSV ist mittlerweile nach eigenen Angaben von rund 400 Deutschen bevollmächtigt worden, ihre Interessen zu vertreten. Sie werden erst einmal als Privatbeteiligte im entsprechenden Strafverfahren angemeldet. Der Verein strebt im Anschluss an das Strafverfahren eine Sammelklage an und will für die Betroffenen Schadenersatz in Millionenhöhe erstreiten.

Doch bis ein etwaiges Strafverfahren eröffnet und vermeintlich Verantwortliche strafrechtlich verurteilt werden, gehen Jahre ins Land. Und ob im Anschluss eine zivilrechtliche Sammelklage Aussicht auf Erfolg hätte, muss bezweifelt werden. So zeigen etwa die Erfahrungen mit der österreichischen Justiz nach dem Listerien-Skandal 2009 oder der Kaprun-Tragödie rund zehn Jahre zuvor, dass die Erfolgsaussichten etwaiger Kläger eher gering einzuschätzen sind.

Listerienskandal endet mit symbolischer Abfindung

2009 war mit Listerien verseuchter Käse von der österreichischen Firma Prolactal in Umlauf gebracht worden. Die Folgen waren tragisch: Sieben Menschen, darunter zwei Deutsche, starben nach dem Konsum des Käses, zehn weitere erkrankten schwer, ein Opfer landete im Rollstuhl. Zwar wurden die beiden Geschäftsführer der Firma vom Grazer Strafgericht zu je 18 Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.  Bei einem Manager wandelte das Gericht allerdings sechs Monate der Haft- in eine unbedingte Geldstrafe von 7.200 Euro um.

Die mitangeklagten Angestellten, der Käsemeister der Firma, eine Angestellte der Qualitätssicherung und der Leiter eines externen Prüflabors wurden dagegen aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Hauptgutachter sprach zwar von einer "starken Belastung" einiger Chargen Käse Ende 2009, doch wer tatsächlich was gegessen hatte, konnte nur noch vermutet werden. Damit blieb von der Anklage nicht mehr viel übrig. Dazu kam: Die beiden medizinischen Gutachter hatten am letzten Verhandlungstag angegeben, es habe auch Fälle gegeben, bei denen Menschen auch unterhalb der Listerien-Grenzwerte erkrankt und gestorben sind. So blieb nur noch der Vorwurf gegenüber den beiden Geschäftsführern übrig, sie hätten 2010 die Produktion einstellen müssen, nachdem die Kontaminierung der Ware bekannt geworden war.

Der Klage hatte sich auch eines der Opfer angeschlossen, ein Arzt, der durch eine schwere Listerienerkrankung auf den Rollstuhl angewiesen ist und beim Sprechen Probleme hat. Doch er ging mit seiner Entschädigungsklage leer aus und wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen. "Ob er genau diesen Käse gegessen hat oder nicht, ist eine Chance von 50:50", wird der Richter in Presseberichten zitiert.

Auch der Leiter des Prüflabors wurde freigesprochen. Er habe alle Testergebnisse des Forschungsprojektes stets weitergegeben und erwartet, dass ein "g'standenes Unternehmen" wisse, was zu tun sei, sagte er vor Gericht aus. Eine Meldepflicht an Behörden habe es damals nicht gegeben, im Gegenteil: Er unterlag sogar einer Schweigepflicht gegenüber Dritten. Erst 2011 sei das Gesetz - eben wegen der Prolactal-Fälle - nachgebessert worden.

Zivilrechtlich hatte der für Konsumentenschutz zuständige Minister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) den Verein für Konsumentenschutz (VKI) beauftragt, für Menschen, die sich durch den Konsum des mit Listerien kontaminierten Käses von Prolactal geschädigt fühlen, verschuldensunabhängige Produkthaftungsansprüche geltend zu machen. Der in der Folge geschlossene Vergleich betraf sechs erkrankte Personen, in zwei Fällen bekamen die Hinterbliebenen von Todesopfern Schadenersatz. Viele der Geschädigten waren betagte Menschen.  Ein Gerichtsverfahren hätte Jahre in Anspruch genommen. Die acht Geschädigten bekamen am Ende insgesamt 76.000 Euro ausgezahlt – ein wohl eher symbolischer Wert.

Die im steirischen Hartberg ansässige Firma Prolactal wurde übrigens 2015 verkauft. Übernehmer war die israelische ICL Food Specialties aus Tel Aviv. Alle Ansprüche wegen Schadensersatz wurden in einer Gesellschaft geparkt, die in Österreich verblieb. Aber die Gerichtsverfahren waren zu diesem Zeitpunkt – bis auf eines – rechtskräftig erledigt, sagte eine Firmensprecherin.

Kaprun war ein menschliches wie juristisches Fiasko

Noch viel größer war das Unglück im Gletscherskigebiet Kaprun. Dort starben am 11. November 2000 insgesamt 155 Menschen zwischen Kaprun und dem Gipfel des Kitzsteinhorns. Plötzlich blieb der Waggon mit dem Namen "Kitzsteingams" in einem Felsschacht stehen. Aus dem unteren Führerstand des Zuges schlugen Flammen. Binnen weniger Minuten entstand ein mörderischer Großbrand.

Rund vier Jahre später fiel in Salzburg ein Urteil, das als das umstrittenste in der österreichischen Nachkriegsgeschichte gilt: Nach rund zweijähriger Prozessdauer sprach der Salzburger Richter Manfred Seiss sechzehn angeklagte Männer von jeder Verantwortung an der Brandkatastrophe frei. Und die Berufung vor dem Oberlandesgericht Linz scheiterte ebenso wie Bemühungen um eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Ebenso misslangen Versuche, die österreichische Justiz über Zivilverfahren in den USA oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auszuhebeln.

Der Fall zeigt, dass Amtshaftungsklagen gegen Staaten und ihre Repräsentanten politisch vielfach ungewollt sind. In der jetzigen Situation kommt hinzu, dass die Republik Österreich sehr viel unternimmt, den Coronavirus zu bekämpfen und die wirtschaftlichen Folgen für die Bürger abzumildern. Juristische Einzelaktionen Betroffener sind angesichts der Gesamtsituation unpassend.

Deutsche Firma gerät in die Schusslinie der österreichischen Strafjustiz

In der Causa Kaprun fand das Gericht übrigens am Ende in der baden-württembergischen Firma "Fakir", die Heizlüfter herstellte, doch noch einen Schuldigen. Deren eigentlich für den Betrieb in einem Badezimmer gebaute Heizgeräte waren unter Missachtung der Gebrauchsanweisung und einfachster technischer Grundlagen zerlegt und nachträglich in die Führerkabinen der Gletscherbahn eingebaut worden. Das Gericht meinte, dass das Heizgerät einen Konstruktionsfehler aufgewiesen habe.

Obwohl der deutsche Hersteller der Heizgeräte später von allen Experten, von einer deutschen Staatsanwaltschaft und dem LKA Baden-Württemberg vollständig rehabilitiert wurde, trieb das vorschnelle Urteil des Salzburger Strafgerichts die Firma Fakir, ein deutsches Familienunternehmen mit Weltruhm, in die Insolvenz.

Nach dem Produkthaftungsgesetz müssen Opfer einen Fehler nachweisen

Grundsätzlich müssen sich Hersteller auf eine mögliche Haftung für Schäden einstellen, die aus der Benutzung seiner Produkte resultieren. Geregelt ist sie im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), das seit dem 1.1.1990 in Kraft ist. Die Ansprüche nach diesem Gesetz entstehen unabhängig davon, ob zwischen Hersteller und Endkunde ein Vertrag geschlossen wurde. Die Regeln des ProdHaftG treten neben die vertragliche Haftung des Verkäufers aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Deshalb bleiben beispielsweise Gewährleistungsansprüche von der Haftung aus dem ProdHaftG unberührt. Das heißt: neben Ansprüchen gegen den Hersteller können in vielen Fällen auch Ansprüche aus Gewährleistung nach BGB z. B. wegen des Vorliegens eines Fehlers gegen den Verkäufer geltend gemacht werden. Das ProdHaftG ist zwingendes Recht und kann daher vertraglich nicht abgeändert oder ausgeschlossen werden. § 1 Abs. 1 ProdHaftG begründet eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Hersteller auch dann haftet, wenn ihm weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Der Hersteller haftet sogar bei nicht vermeidbaren Fehlern an Einzelstücken (sog. "Ausreißer").

Voraussetzung ist aber immer, dass ein Fehler vorliegt. Schon daran mangelte es im Fall der Firma Fakir. Hersteller, die davon erfahren, dass Teile ihres Produktes zweckentfremdet verwendet werden, sollten dagegen juristisch vorgehen, um nicht in den Strudel von unberechtigten Anschuldigungen zu geraten, falls ein Unglück passiert. Auch ist in einem solchen Fall anzuraten, eine professionelle PR-Agentur zu beauftragen, die dafür Sorge trägt, dass sich die öffentliche Meinung nicht gegen das Unternehmen dreht.

Sebastian Kurz hält bei Maischberger schon einmal das Plädoyer

Umgekehrt gilt für potenzielle Opfer von bedauerlichen Schadensereignissen, dass sie sich hinsichtlich etwaiger Schadensersatzversprechen nicht blenden bzw. manipulieren lassen sollten. Das gilt insbesondere im Ischgl-Skandal. Hier sind Schadensersatzzahlungen und Schuldeingeständnisse politisch unerwünscht. Denn damit müsste die Republik Österreich eingestehen, dass sie oder ihre Behörden verspätet oder überhaupt nicht auf den Corona-Virus reagiert haben und den Tod bzw. die Infektion Tausender Urlauber billigend in Kauf nahmen, um die heimische Tourismusindustrie zu stützen.

Bundeskanzler Sebastian Kurz gab im Polit-Talk Maischberger schon einmal einen Vorgeschmack auf das, was künftig in österreichischen Gerichtssälen an Argumenten ausgetauscht werden könnte. "Tausende Deutsche haben sich in Ischgl infiziert", sagte Sandra Maischberger vor Millionenpublikum in der ARD, "als die Aprés-Ski-Bars, obwohl es Corona-Fälle gab, einfach noch zwei Wochen offen waren". Sie fragte den erst 33-jährigen Regierungschef aus Wien, ob die "Gier über die Gesundheit" gesiegt habe. "Ich tue mich ein bisschen schwer mit diesem Blame Game, was da teilweise stattfindet. Egal, wo man hingeht, überall hört man eine andere Geschichte", sagte der ÖVP-Politiker gewohnt selbstsicher und fügte hinzu: "Ich hab in Italien von einigen gehört, 'das haben uns die Chinesen eingeschleppt". Wenn Sie in Ischgl nachfragen, sagen die: 'Wahnsinn, das waren die italienischen Touristen, die uns das gebracht haben'. Und in Deutschland gibt es dann einige, die sagen, 'ich habe mich beim Skifahren in Österreich oder in der Schweiz angesteckt'."

Schließlich folgte noch ein pikanter Verweis auf die bayerische Landeshauptstadt München. "Es gibt jetzt Studien, dass sich das Virus in Europa von München aus ausgebreitet haben soll. Ich weiß nur nicht, ob es stimmt", meinte Kurz und sagte: "Ich mache niemandem dort einen Vorwurf, weil es eine weltweite Pandemie ist. Es sind fast alle Länder dieser Welt betroffen." Kurz' These vom Münchner Virus-Herd bezog sich auf den US-amerikanischen Virusgenetiker Trevor Bedford aus Seattle, der laut Süddeutscher Zeitung zuletzt behauptet hatte, dass der Ursprung von Covid 19 wahrscheinlich in Bayern liege. Österreichs Kanzler legte dann noch mit einer kleinen Spitze nach. "Ich kann nur für uns beanspruchen, dass wir deutlich schneller reagiert haben als die meisten anderen europäischen Länder", sagte er: "Wir haben auch früher einen Lockdown gemacht als in Deutschland."

Fazit

Die bisherigen Erfahrungen mit Sammelklagen vor österreichischen Gerichten nach Großschadensereignissen sind eher wenig ermutigend, zumal derartige juristische Auseinandersetzungen für die Opfer und ihre Familien extrem belastend sind. Speziell im Fall von Ischgl wird der Staat alles unternehmen, behördliches Versagen auszuschließen. Die Gerichte sind zudem oftmals überfordert, bei hochkomplexen Sachverhalten wie Großschadensereignissen Recht zu sprechen, wie aktuell auch die Verfahrenseinstellung des sog. "Love Parade Prozesses" beim Landgericht Duisburg anschaulich gezeigt hat. Im Ergebnis ist danach nur von geringen Erfolgsaussichten der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auf gerichtlichem Weg in der "Causa Ischgl" auszugehen.

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Arndt Eversberg ist seit 20 Jahren in der Prozessfinanzierungsbranche tätig und hat tausende Zivilklagen finanziert, aber auch abgelehnt.
Rechtsanwalt Dr. Arndt Eversberg
ist seit 20 Jahren in der Prozessfinanzierungsbranche tätig und hat tausende Zivilklagen finanziert, aber auch abgelehnt. Erst kürzlich haben die ROLAND-ProzessFinanz AG, Omni Bridgeway und die australische Gesellschaft IMF Bentham fusioniert und firmieren nun weltweit unter dem Namen Omni Bridgeway. Mit zwei Milliarden Euro liquiden Mitteln und seinen 18 Standorten in Asien, Australien, Kanada, Europa, dem Nahen Osten, Großbritannien und den USA, ist Omni Bridgeway der neue Marktführer unter den Prozessfinanzierern.

 

[ Bildquelle Titelbild: Adobe Stock ]
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