Sex-Party, Lustreisen und Schmiergeld: Controlling-Desaster bei VW


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Im Untreueprozess gegen den ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz hat der 65-Jährige jetzt ein Geständnis abgelegt und steuert auf eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren zu. Am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Braunschweig einigten sich Hartz, Staatsanwaltschaft und Richter auf eine Absprache. Demnach hat Hartz als Gegenleistung für das Geständnis nur eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren sowie eine hohe Geldstrafe von 300.000 EUR oder mehr zu erwarten. Dem Ex-VW-Manager wird in 44 Fällen besonders schwere Untreue und dazu Begünstigung eines Betriebsrates vorgeworfen. Es geht dabei um den früheren VW- Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert, der allein auf Veranlassung von Hartz fast 2 Mio. EUR Sonderzahlungen erhalten haben soll. Auf diese Weise soll Hartz Betriebsvermögen von VW verschleudert haben. "Die Zahlen, die verlesen worden sind, sind richtig", sagte Verteidiger Egon Müller im Namen von Hartz, der selbst zu den Taten kein Wort sagte. In dem von Müller vorgetragenen 45 Minuten dauernden Geständnisvortrag erhob Hartz schwere Beschuldigungen gegen den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert. Der Gewerkschafter habe "deutlich verstehbar zum Ausdruck gebracht", dass er mehr Geld wolle. Die Forderungen hat Volkert laut Hartz "mit Nachdruck" immer wieder vorgebracht. Daraufhin habe der Personalvorstand die Sonderbonuszahlungen erfunden. Seine Vorstandskollegen um den damaligen Vorsitzenden Ferdinand Piëch dagegen entlastete Hartz. Niemand im VW-Vorstand habe von den Zahlungen gewusst. Dass im VW-Konzern die Controlling- und Risikomanagement-Vorrichtungen versagt haben, bedarf nach der Causa Hartz keines besonderen Nachweises mehr. "Der Vorstand war hierüber nicht informiert", sagte Müller im Namen von Hartz. Auch die Bezahlung vieler Privatreisen, teurer Geschenke und anderer Privatausgaben für Volkert durch VW räumte Hartz voll und ganz ein. "Das ist damals so gewesen", ließ er mitteilen. Die gesamte Schadenshöhe beträgt 2,6 Mio EUR. Die mögliche Höchststrafe für Hartz läge bei zehn Jahren Gefängnis, aber die Absprache garantiert Hartz nun eine Bewährungsstrafe. Der so genannte Deal wurde laut Vorsitzender Richterin Gerstin Dreyer schon vor dem Prozess von Staatsanwaltschaft und Verteidiger eingefädelt. Im Prozess geht es auch um den Vorwurf, Hartz habe mit den Millionenzahlungen das Wohlwollen von Volkert erkauft, der auch VW-Aufsichtsratsmitglied war. Die Staatsanwaltschaft spricht von unrechtmäßiger Begünstigung eines Mitgliedes des Betriebsrates "um seiner Tätigkeit willen". Mit diesem Teil der Anklage betritt das Gericht juristisches Neuland.

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