Die deutschen Versicherer und Pensionskassen haben den Stresstest der Finanzaufsicht Bafin mehrheitlich bestanden. Entgegen der Befürchtungen von Marktbeobachtern kamen Lebensversicherer durchweg ohne Probleme durch den Test. Dagegen fielen sieben Schaden- und Unfallversicherer sowie elf Pensionskassen durch, wie die Bafin auf ihrer Webseite mitteilt. Namen der betroffenen Institute nannte die Finanzaufsicht nicht.
Insgesamt prüfte die Bafin in ihrem jährlichen Test 442 Institute. In dem Test wurde geprüft, ob die Kapitalpolster der Unternehmen dick genug sind, um vier angenommene Krisenszenarien zu überstehen. So wurde geprüft, wie sich die Risikotragfähigkeit der Unternehmen entwickelt, wenn zum Beispiel Anleihen um bis zu 10 Prozent an Wert verlieren oder der Aktien- und Immobilienmarkt gleichzeitig einbrechen. Versicherer sind traditionell stark im Anleihe- und Immobiliengeschäft vertreten, weil die Anlagen dort als sicher gelten. Mit den regelmäßigen Tests will die Aufsicht sicherstellen, dass Versicherer und Pensionskassen, die wegen der lang anhaltenden niedrigen Kapitalmarktzinsen unter Druck geraten sind, eine zusätzliche Erschütterung durch die Märkte standhalten.
Von den 181 geprüften Schaden- und Unfallversicherer bestanden sieben den Stresstest in einem oder mehreren Szenarien nicht. In sechs Fällen bestanden Versicherer den Test nicht, weil sich durch Sondereffekte in der Bilanz der Betroffenen durch die Stresssituationen die Beitragseinnahmen oder die Schadensrückstellung veränderten. Die Versicherer müssen nun mit der Bafin erarbeiten, wie sie ihre Risikotragfähigkeit stärken können. In einem Fall konnte das Unternehmen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Menge an Eigenmitteln vorweisen. Hier hat die Bafin aufsichtliche Maßnahmen eingeleitet - auch hier wurde der Name des betroffenen Instituts nicht genannt.
Bei den Pensionskassen fielen elf von 146 geprüften Fonds durch. Dabei handele es sich laut der Bafin durchweg um kleinere Unternehmen. Unter den beanstandeten Pensionskassen befindet sich eine Kasse, die seit Jahren für Neukunden geschlossen sei, ein Unternehmen, das 2013 die Leistungen kürzte und ein drittes Unternehmen, das 2014 seinen Versicherungs- und Anlagebestand an eine andere Kasse übertragen will. Die verbleibenden acht Kassen müssen nun ihre Kapitalausstattung erhöhen und dies der Bafin in einem unterjährigen Stresstest nachweisen.
Überraschend gut kamen dagegen die Lebensversicherer durch die Prüfung. Sie ächzen eigentlich schon seit Jahren unter den niedrigen Zinsen, die die Rendite ihrer Kapitalanlagen schmälert und es ihnen schwer macht, die geforderte Garantieverzinsung für ihre Versicherten zu erwirtschaften. Dennoch bestanden alle 88 geprüften Lebensversicherer den Test in allen vier Szenarien.
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Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Lebensversicherungsrechts gebilligt. Die Koalitionsfraktionen stimmten dem Gesetzentwurf am Freitag geschlossen zu, während die Oppositionsfraktionen ihn ablehnten. Damit ist der Weg frei für eine endgültige Billigung durch den Bundesrat am kommenden Freitag. Das Gesetz bewirkt unter anderem geringere Ausschüttungen für Altkunden.
Die Reform wird voraussichtlich noch im Juli in Kraft treten. Dann können Versicherte nur noch an Buchgewinnen aus Anleihen, den sogenannten Bewertungsreserven der Lebensversicherer, beteiligt werden, wenn auch der zugesagte Garantiezins für alle Verträge gesichert ist. Bisher bekommen sie grundsätzlich die Hälfte der aufgelaufenen Bewertungsreserven ausgezahlt. Sollte die Garantieleistung für die anderen Versicherten gefährdet sein, soll die Kundenbeteiligung an den Reserven aber künftig ausfallen, allerdings ebenso wie Ausschüttungen an Aktionäre.
Außerdem soll der Garantiezins für neue Verträge ab 2015 von derzeit 1,75 auf dann 1,25 Prozent sinken. Die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen der Unternehmen erhöht sich allerdings von 75 auf 90 Prozent. Das Gesetz sieht auch ein besseres Risikomanagement der Versicherer und mehr Befugnisse für die Aufsicht vor.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte das Gesetzespaket schon bei der Einbringung als "ausgewogen und gerecht" verteidigt. Sein erster Versuch zur Neuregelung der Bewertungsreserven war Anfang vergangenen Jahres noch gescheitert, weil die Länder Verbraucherinteressen gefährdet sahen.
Das neue Gesetz hat die Bundesregierung nun im Eiltempo durch das Parlament gebracht, um die Branche angesichts niedriger Zinsen zu stabilisieren. Forderungen von Opposition und Verbraucherschützern, die Frist bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen zu verlängern, lehnte die Koalition bei Vorabstimmungen im Finanzausschuss ab. Sie nahm dort allerdings noch eine andere Veränderung vor. Anders als geplant sollen nun die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge angegeben und nicht die Provisionen der Versicherungsvermittler offengelegt werden. Die Opposition kritisierte dies scharf.
Bei einer Anhörung in dem Ausschuss waren die Pläne Anfang der Woche auf ein unterschiedliches Echo der Experten gestoßen. Während einige von ihnen mehr Zeit für die Beratungen forderten, machten sich andere für ein möglichst schnelles Inkrafttreten der Regelungen stark. Nun aber bleibt es bei dem bisherigen Zeitplan. Alle Regelungen außer dem niedrigeren Garantiezins sollen direkt nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt gelten. Sie findet statt, wenn Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterzeichnet hat. Die Senkung des Garantiezinses erfolgt dann zum 1. Januar 2015.