Sind deutsche Unternehmen den Herausforderungen von Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) und Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) gewachsen?


News

Die Risiko-Berichterstattung deutscher Unternehmen ist ernüchternd: Zwar erfüllen die Risiko-Berichte zumeist die formellen Anforderungen, inhaltlich lassen sie aber viele Wünsche offen. Häufig ist die geforderte Schilderung der Risiko-Lage viel zu allgemein gehalten, mögliche Auswirkungen werden kaum näher beschrieben, geschweige denn quantifiziert. Allerdings hat diese Praxis bisher in keinem DAX-100-Unternehmen zu einem kritischen Hinweis des Wirtschaftsprüfers im Testat oder gar zu dessen Einschränkung geführt.

Dies könnte sich in naher Zukunft ändern: Wie Dr. Carina Sieler und Rolf Rauchhaus von der Gerling Risiko Consulting GmbH in einem Beitrag für die aktuelle Ausgabe des Fachmagazins RISKNEWS deutlich machen, werden anstehende Gesetzesänderungen zu fundamentalen Veränderungen der Publizitätsanforderungen an deutsche Unternehmen führen.

 

Auf der Basis der EU-Modernisierungsrichtlinie müssen alle EU-Mitgliedsstaaten bis spätestens 01. Januar 2005 eine Risiko-Berichterstattungspflicht in ihr nationales Bilanzrecht aufnehmen. Damit wird die Risiko-Berichterstattungspflicht EU-weit gesetzlich verankert. Das vom Bundeskabinett im April verabschiedete Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) sieht in diesem Zusammenhang u. a. vor, im Lagebericht "die wesentlichen Ziele und Strategien ... zu beschreiben sowie die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern.“ Bestimmte Risiken müssen dabei sehr konkret dargestellt werden. Im Falle großer Kapitalgesellschaften ist die Berichterstattung außerdem um so genannte „nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" zu erweitern.

Mit den Neuregelungen geht der deutsche Gesetzgeber deutlich über die in der EU-Richtlinie fest geschriebene Risiko-Berichterstattungspflicht hinaus. Durch die Verbindung von Risiko- und Chancenbetrachtung und die geforderte Offenlegung der Methodik sollen Informationsgehalt und Verlässlichkeit der Risiko-Berichte für den Anleger verbessert werden. Hierzu dürfte nicht zuletzt auch der Druck der Abschlussprüfer beitragen. Carina Sieler, Mitglied der Geschäftsleitung der Gerling Risiko-Consulting, sieht daher große Herausforderungen auf die deutschen Unternehmen zukommen: "Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, müssen viele Unternehmen ihre bestehende Risiko-Reporting-Methodik deutlich verfeinern."

 

Damit die Neuregelungen auch tatsächlich umgesetzt werden, sieht der Gesetzgeber eine erhebliche Verschärfung der Kontrollen vor. Nach dem Entwurf des Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) soll ein zweistufiges System zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten bei Unternehmensabschlüssen etabliert werden. Bei konkreten Verdachtsmomenten sowie in regelmäßigen Stichproben wird zunächst eine unabhängige Prüfstelle (die "Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) e.V.") tätig. Erhärtet sich bei der Durchsicht der Jahresabschlüsse der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, wird ggfs. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktiv. Sie kann die Prüfung und Veröffentlichung festgestellter Regelverstöße auch mit hoheitlichen Zwangsmitteln durchsetzen. Rolf Rauchhaus, Senior Consultant bei der Gerling Risiko Consulting GmbH, betrachtet diese Regelung als wirkungsvolle Maßnahme: "Aufgrund der Prüfung der Risiko-Darstellung durch ein unabhängiges Gremium steigt die Aufdeckungswahrscheinlichkeit von Regelverstößen erheblich und damit auch die Wahrscheinlichkeit einer Sanktionierung von Pflichtverletzungen nach den einschlägigen Straf- bzw. Bußgeldvorschriften."

 

Schließlich nimmt auch der Druck auf die Abschlussprüfer zu, da DPR bzw. die BaFin der Wirtschaftsprüferkammer Tatsachen anzeigen müssen, die auf Berufspflichtverletzungen hinweisen. Dazu Carina Sieler: "Im Ergebnis heißt das: der Abschlussprüfer wird seine Ermessenspielräume bei der Prüfung von Risiko-Berichten künftig wohl sehr eng auslegen. Unzureichendes Risiko-Reporting könnte also durchaus zu einem kritischen Hinweis im Bestätigungsvermerk oder gar einer Einschränkung bzw. Versagung des Testats führen – mit den entsprechenden negativen Reaktionen des Kapitalmarktes." Die Unternehmen sind daher dringend aufgefordert, ihre internen Risikomanagement-Methoden und -Systeme umgehend an die neuen Anforderungen anzupassen.

 

Den kompletten Beitrag aus der aktuellen Ausgabe der RISKNEWS finden Sie hier:

Risk Academy

Die Intensiv-Seminare der RiskAcademy® konzentrieren sich auf Methoden und Instrumente für evolutionäre und revolutionäre Wege im Risikomanagement.

Seminare ansehen
Newsletter

Der Newsletter RiskNEWS informiert über Entwicklungen im Risikomanagement, aktuelle Buchveröffentlichungen sowie Kongresse und Veranstaltungen.

jetzt anmelden
Lösungsanbieter

Sie suchen eine Softwarelösung oder einen Dienstleister rund um die Themen Risikomanagement, GRC, IKS oder ISMS?

Partner finden
Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.