Solvency II: ein integrierter Risikoansatz für europäische Versicherer


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Die bestehende Solvabilitätsregelung für die Versicherer in der EU – Solvency I – ist überholt. Sie beruht auf Vorschriften, die dem ökonomischen Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Versicherer nicht gerecht werden. Solvency I berücksichtigt Versicherungs- und Anlagerisiken nur unzureichend und stellt den Einsatz risikomindernder Instrumente nicht angemessen in Rechnung.

Ein integrierter Risikoansatz

Das von der EU-Kommission lancierte Projekt Solvency II soll den Aufsichtsrahmen für Versicherungsunternehmen verbessern. Der Richtlinienentwurf wird voraussichtlich Mitte 2007 verabschiedet, und die Umsetzung sollte bis 2010 abgeschlossen sein. Solvency II wird – ähnlich wie Basel II im Banksektor – auf einem Drei-Säulen-Konzept beruhen: Säule 1 enthält die Vorschriften über finanzielle Ressourcen, Säule 2 legt die Grundsätze für die aufsichtsrechtliche Überprüfung und das Risikomanagement fest, und Säule 3 fördert die Offenlegung und Transparenz, um die Marktmechanismen zu stärken. Zur Berechnung der Solvabilität werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten voraussichtlich marktnah bewertet. Die Versicherer können ihre Solvabilitätsanforderungen entweder anhand des Standardmodells der Aufsichtsbehörden berechnen oder interne Modelle einsetzen, die ihrem spezifischen Risikoprofil Rechnung tragen.

Solvabilität und Kapitalerfordernisse

Solvency II wird ein umfassenderes Bild der Solvabilität eines Versicherers liefern und zu mehr Transparenz führen. Eine der wichtigsten Änderungen wird die Einführung risikobezogener Kapitalerfordernisse für Versicherungs- und Anlagerisiken sein. Sie dürften zu strengeren Kapitalanforderungen für Produkte mit hoher Schadenvolatilität (zum Beispiel für bestimmte Sachdeckungen), für Langzeitprodukte sowie Produkte mit Garantien und Optionen führen. Die Kapitalerfordernisse für Anlagerisiken werden sich nach dem relativen Risikopotenzial der verschiedenen Anlagestrategien richten.

Risikogerechte Preisgestaltung und Diversifizierung

Solvency II wird eine risikogerechte Preisgestaltung fördern. Außerdem dürfte den Versicherern die Diversifizierung und der Einsatz risikomindernder Instrumente – beides zentrale Elemente des Risikomanagements – angemessener angerechnet werden.

Keine größere Unterkapitalisierung der Versicherungswirtschaft

Immer wieder wird die Befürchtung geäußert, dass Solvency II eine erhebliche Unterkapitalisierung der Versicherungswirtschaft aufdecken könnte. Empirische Untersuchungen zeigen jedoch, dass dies wohl nicht der Fall sein wird. Nur Versicherer, die den Risiken in ihrem Portefeuille bisher nicht angemessen Rechnung tragen, könnten Probleme bekommen. Dies mag in der Lebensversicherung der Fall sein, wo die traditionelle aktuarielle Praxis bei der Preisgestaltung Garantien und Optionen oft nicht ausreichend berücksichtigt. Versicherer mit einem fortschrittlichen Risikomanagement dürften den verbesserten Aufsichtsrahmen dagegen begrüßen.

 

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