Das künftige EU-Regelwerk für die Eigenmittelanforderungen der Versicherer (Sovency II) soll nach Aussage von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy der Branche ab Beginn des kommenden Jahrzehnts zur Verfügung stehen. Bei einer Rede vor dem irischen Versicherungsverband in Dublin bestätigte er Mitte 2007 als Termin für den entsprechenden Vorschlag einer Rahmenrichtlinie. Ähnlich wie mit der Eigenkapitalanforderung für den Bankensektor (Basel II) sollen mit Solvency II die Solvabilitätsvorschriften für die Versicherer besser an die Risiken der Unternehmen angepasst werden. Die Berechnungsstandards für das von den Unternehmen benötigte Eigenkapital sollen auf europäischer Ebene standardisiert werden. Mit diesen Neuerungen ist auch eine Konvergenz der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen in den Mitgliedstaaten verbunden. Mit der neuen Gesetzgebung sollen 14 EU-Versicherungsrichtlinien ersetzt werden. Die Kommission betrachte Solvency II als einen Beitrag zur Entwicklung eines weltweiten Solvabilitäts-Standards für Versicherungsunternehmen, sagte McCreevy. Nationale Alleingänge, wie von einigen Mitgliedstaaten vorgenommen, hätten negative Auswirkungen auf die Integration des Marktes. Solvency II soll auch dazu beitragen, den Wettbewerb zwischen Versicherern und Rückversicherern zu verstärken. Zudem soll das Kapital effizienter eingesetzt werden, um die internationale Konkurrenzfähigkeit der EU-Versicherungsbranche zu erhöhen. Nach einer Studie der Unternehmensberater Ernst & Young, haben rund 80 % der größten europäischen Versicherungsunternehmen die Einführung von Solvency II bereits in Angriff genommen. Zwei Drittel seien der Meinung, dass die neue Regelung zur Verbesserung jeglicher Aspekte des Risikomanagements im gesamten Unternehmen beitragen werde, heißt es in der im September veröffentlichten Studie.