Die Anforderung an das Risikomanagement deutscher Aktiengesellschaften wurden im Jahr 2021 durch zwei Gesetze, nämlich StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) und FISG (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz), präzisiert und erweitert. Bisher bezogen sich die gesetzlichen Anforderungen, die auch die Abschlussprüfer betrachtet haben, primär auf die Risikofrüherkennung und nicht auf weitere Aspekte eines umfassenden Risikomanagements, wie die Risikosteuerung. Mit dem am 01.01.2021 in Kraft getretenen StaRUG wird daher beispielsweise die Geschäftsleitung von Aktiengesellschaften und GmbHs verpflichtet bei Bedarf "geeignete Maßnahmen" der Bestandssicherung durchzuführen.
Empirische Studien zeigen nämlich, dass ein Großteil der deutschen Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen aus den §§91 und 93 AktG nicht erfüllen, obwohl die Abschlussprüfer keine "schwerwiegenden Mängel" aufzeigen. So werden beispielsweise mögliche "bestandsgefährdende Entwicklungen" im Sinne §91 AktG infolge von Kombinationseffekten von Einzelrisiken mangels Risikoaggregation oft nicht erkannt. Die Defizite im Risikomanagement resultieren insbesondere auch daher, dass die Abschlussprüfer die Methoden des Risikomanagements (anders als Prozesse und Organisationen) kaum analysieren.
Am 01.07.2021 ist zudem das FISG (2021) in Kraft getreten. Ausgelöst durch den "Fall Wirecard" soll durch das Gesetz insbesondere eine Stärkung der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme börsennotierter deutscher Aktiengesellschaften erreicht werden. Des Weiteren ergeben sich aus dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) neue Anforderungen bezüglich der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer.
In dem Beitrag "StaRUG und FISG: Implikationen für Risikomanagement und Aufsichtsrat" – veröffentlicht in Ausgabe 01/2022 der Fachzeitschrift „Der Aufsichtsrat“ werden die wesentlichen betriebswirtschaftlichen Implikationen des StaRUG und FISG für das Krisen- und Risikomanagementsystem skizziert. Hierbei wird insbesondere auch auf die Implikationen für die Aufsichtsratstätigkeit eingegangen.
Gleißner, W. / Romeike, F.: StaRUG und FISG: Neue Aufgaben für den Aufsichtsrat, in: Der Aufsichtsrat, Heft 01/2022, S. 2 – 4.
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