Strafanzeige wegen Insiderhandel


Die WestLB hat wegen möglicher Regelverstöße im Eigenhandel Strafanzeige gestellt. Der Vorstand habe entschieden, bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine über zwei ehemaligen Mitarbeiter hinausgehende Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz und das Strafgesetzbuch zu erstatten, teilte die Bank mit. In der vergangenen Woche hatte die WestLB Unregelmäßigkeiten im Aktienhandel bestätigt. Kreisen zufolge hat die Bank durch eine Fehlspekulation auf Volkswagen-Aktien rund 100 Mio. € verloren. Ein WestLB-Sprecher wollte dazu keine Stellung nehmen. Bereits vor Ostern ist laut WestLB auf Veranlassung des Vorstands eine entsprechende "Task Force" gebildet worden, der unter anderem Experten der Anwaltskanzlei Hengeler Mueller, der Investmentbank J.P.Morgan und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young angehören. Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen der "Task Force" sei in den vergangenen Tagen deutlich geworden, dass neben zwei bereits aus der Bank ausgeschiedenen Mitarbeitern der WestLB möglicherweise auch Dritte in die fraglichen Vorgänge involviert gewesen seien. Deren Tätigkeit falle allerdings nicht unter die Aufklärungshoheit der WestLB.

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