Als Instrument der Entlohnung gehört die betriebliche Altersversorgung seit Jahrzehnten zum Standard deutscher Unternehmen. Der Durchführungsweg der Direktzusage hat dabei den größten Anteil. Diese Pensionsverpflichtungen können für ein Unternehmen jedoch zu einer erheblichen Belastung führen, denn bei Direktzusagen handelt es sich um ein Defined-Benefit-System. Im Gegensatz zu Defined-Contribution-Systemen ist die Zahlung eines Beitrags nicht ausreichend; vielmehr muss der Arbeitgeber Sorge tragen, dass die zugesagte Leistung erbracht wird. Die Leistung ist dabei zwar formal definiert, die tatsächliche Höhe ist jedoch unbekannt, da sie von zukünftigen Entwicklungen wie z.B. Gehaltssteigerungen oder Sterblichkeiten abhängt. Zudem enthalten manche Zusagen garantierte Verzinsungen von 6 % p. a. Die Risiken, dem das Unternehmen durch Direktzusagen ausgesetzt ist, sind enorm - zu großen Teilen sind diese Risiken für das Unternehmen sogar fremd, da es sich um für einen Lebensversicherer typische Risiken handelt. Insbesondere seit der 7. VAG-Novelle hat der Pensionsfond an Attraktivität in diesem Bereich gewonnen, da eine versicherungsförmige Garantie nun auch in der Rentenphase nicht mehr notwendig ist. Da dadurch ein höherer Rechnungszins möglich ist, kann nun auch der Initialbeitrag bei einer Übertragung erheblich niedriger ausfallen - sofern sich der Arbeitgeber bei Unterdeckung zu einem Nachschuss verpflichtet. Unabhängig davon, ob mit einem CTA die Direktzusage im Unternehmen bleibt oder eine Übertragung auf einen Pensionsfonds mit Nachschusspflicht erfolgt, haben beide Outsourcing-Modelle eines gemeinsam: das Risiko liegt weiterhin beim Arbeitgeber.
Rückstellungen vom Kapitalmarkt abhängig
Wie derartige Risiken erkannt und gesteuert werden können, weiß Dr. Sandra Blome, Bereichsleiterin betriebliche Altersversorgung am Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften in Ulm. Zentral sei dabei die Methode des Asset-Liability-Managements (ALM), so Blome. Hiermit könnten typische Fragestellungen, wie z.B. nach der strategischen Asset Allocation oder nach Strategien zur Dotierung des CTA, beantwortet und die Auswirkungen auf das Unternehmen verdeutlicht werden. Derartige Fragestellungen sind aber nicht nur bei Einrichtung eines CTA zu beantworten. Insbesondere bei einem Pensionsfonds sind derartige Analysen bereits vor Einrichtung eines Pensionsplans durchzuführen. Nur so könne das komplexe Zusammenspiel von Festlegung des Rechnungszinses für die Rückstellungen, strategischer Asset Allocation für das Vermögen innerhalb eines Pensionsplans und Nachschusswahrscheinlichkeiten des Arbeitgebers analysiert werden, meint Blome. Ähnlich wie bei einem CTA sei auch hier auf eine konsistente Modellierung zu achten. Da der Rechnungszins nicht fix sei, sondern - wie bei der Bewertung nach IAS 19 - von der Kapitalmarktsituation abhänge, seien in einem stochastischen Modell auch die Rückstellungen hochgradig vom Kapitalmarkt abhängig.