Bankenregulierung

Stresstest wird zwei Szenarien umfassen


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Der im kommenden Jahr anstehende Stresstest für die Großbanken der Eurowirtschaft wird zwei Szenarien umfassen. Das kündigte der für die gemeinsame Bankenunion zuständige EZB-Direktor an. "Voraussichtlich wird der Stresstest einen drei-Jahres Horizont abdecken und zwei Szenarien umfassen: ein Basisszenario und ein Stressszenario", sagte Yves Mersch bei einer Rede auf einer Tagung des Sparkassen und Giroverbands laut Manuskript. 

Das Basisszenario werde auf der Frühjahrsprognose der Europäischen Kommission beruhen. "Für das Stressszenario werden voraussichtlich Anfälligkeiten, sogenannte vulnerabilities, in Schocks abgebildet", erklärte Mersch in Berlin. Beide Tests werden laut Mersch einen Drei-Jahres-Horizont abdecken. Für das Basisszenario soll dabei eine Schwelle von acht Prozent hartem Kernkapital (Tier 1) gelten. 

In seiner Rede verteidigte Mersch die Entscheidung, die Notenbank zum Oberaufseher zu machen. In Deutschland hat sich die Bundesbank immer wieder öffentlich dagegen ausgesprochen. "Der EZB als etablierter, supranationaler Institution trauen Regierungen und Marktteilnehmer zu, dass sie die Banken unvoreingenommen und im Interesse Europas beaufsichtigt", erklärte der frühere Luxemburger Zentralbankgouverneur. 

Mersch stellte sich vor den Vertretern der Sparkassen auch gegen deren Positionen. Die geplante Abwicklungsbehörde für Pleitebanken, die die gemeinsame Aufsicht als zweite Säule komplettieren soll, müsse als zentrale Behörde konzipiert werden. "Allein auf ein loses Netzwerk nationaler Abwicklungsinstitutionen zu setzen, könnte in Kompetenzgerangel enden", sagte Mersch. Genau das wollen aber Bundesregierung und Sparkassen. In Brüssel dürfe nicht entschieden werden, wann eine Bank aus Deutschland dicht gemacht werden muss. 

Der Währungshüter erklärte in seiner Ansprache, dass im Ernstfall zunächst die EZB entscheide, ob ein Institut in Schieflage geraten ist. Danach arbeite die Behörde eine Sanierungs- oder Abwicklungsstrategie aus. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, wolle die EZB auch kein Abstimmungsrecht bei den Sitzungen des Abwicklungsgremiums haben. 

Mersch betonte, dass bei künftigen Bankenpleiten der Steuerzahler geschont werden soll. Ehe öffentliches Geld zum Einsatz komme, sollen Aktionäre, Gläubiger und Einleger zunächst für mindestens 8 Prozent der Forderungen gegen die Bank gerade stehen.

 

[Bildquelle: © Tom - Fotolia.com]

Kommentare zu diesem Beitrag

RiskNET Redaktion /12.12.2013 09:36
+++ Bankenverband befürchtet negative Folgen der Volcker-Regel +++

Am Tag nach der Verabschiedung der Volcker-Regel in den USA melden sich erste kritische Stimmen zu Wort. Der Bundesverband deutscher Banken (BDB) kündigte an, genau zu prüfen, inwieweit die letztlich genehmigte Fassung der neuen Regulierung sich auch auf das Geschäft von Banken außerhalb der USA auswirke. Außerdem sei dies ein Rückschlag für eine globale einheitliche Regulierung der Finanzmärkte.

Zwar verzichte die Volcker-Regel nun "auf einige ursprünglich geplante Einschränkungen, welche die Finanzmärkte und Banken außerhalb der USA besonders gravierend beeinträchtigt hätten", erklärte der BDB-Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer. "Dennoch müssen wir noch sehr genau analysieren, inwieweit auch die neu formulierten Bedingungen für das Geschäft von Nicht-US-Banken außerhalb der USA negativ auf die Finanzplätze weltweit ausstrahlen werden."

Auch sei zu überprüfen, ob - trotz der nunmehr begrenzten Zulassung auch des Eigenhandels mit Staatsanleihen weiterer Länder neben den USA - weiterhin eine Benachteiligung anderer Staaten bestehe.

Kemmer kritisierte zudem, dass solche nationalen Alleingänge zu "mehrfachen und widersprüchlichen Anforderungen an Banken und Finanzmärkte" führten und verwies dazu neben der Volcker-Regel auch auf das deutsche Trennbankengesetz oder den ausstehenden Vorschlag der EU-Kommission für ein europäisches Trennbankensystem. Auch der Internationale Währungsfonds sehe für eine Bankenstrukturreform nur in einem global abgestimmten Vorgehen Aussichten auf Erfolg, hieß es in der Mitteilung des BDB.

Ein Sprecher der Deutschen Bank erklärte, das Institut prüfe derzeit noch die verabschiedete Fassung. Dies könne einige Tage dauern. Die Commerzbank erklärte, sie äußere sich nicht zu regulatorischen Dingen und verwies auf den BDB.

Die Aktivitätsverbote der Volcker Rule betreffen den Eigenhandel sowie bestimmte Fondsgeschäfte von Banken. Nicht-US-Institute mit Operationen in den USA müssen diese Verbote in Bezug auf bestimmte US-Geschäftspartner auch weltweit beachten. Ausgenommen vom Eigenhandelsverbot werden neben Staatsanleihen der USA nunmehr auch Anleihen anderer Staaten, allerdings mit gewissen Einschränkungen.

Am Dienstag hatten alle zuständigen amerikanischen Aufsichtsbehörden der Volcker-Regel zugestimmt. Den Auftakt hatte die Federal Reserve gemacht, ihr Einverständnis gaben danach auch die Börsenaufsicht SEC, der Einlagensicherungsfonds FDIC, die Kontrolleure des Derivatehandels von der CFTC sowie das mit der Bankenüberwachung betraute Office of the Comptroller of the Currency (OCC).

Die Regel, die nach dem ehemaligen Chef der US-Notenbank Paul Volcker benannt ist, soll Banken davon abhalten, hochriskante Finanzwetten mit ihrem eigenen Geld einzugehen. Sie verbietet beispielsweise den Geldhäusern, in Fonds zu investieren, die sie nicht selbst verwalten. Daneben werden Beteiligungen an Private Equity-Gesellschaften stark eingeschränkt. Die Aufseher hatten in der Vergangenheit Nachbesserungen verlangt, um den Banken die Möglichkeit zur Umgehung der Vorschriften zu nehmen.

Die designierte Chefin der US-Notenbank, Janet Yellen, erklärte unmittelbar vor dem Votum, dass durch die Volcker-Regel die kurzfristige Spekulation ausgemerzt werde. In Kraft tritt sie aber erst im Juli 2015. Die Fed verlängerte mit ihrem Beschluss gleichzeitig die Übergangszeit.
Sebastian /12.12.2013 09:49
+++ EU-Finanzminister debattieren neuen Kompromiss zur Bankenabwicklung +++

Bei den laufenden Verhandlungen der EU-Finanzminister um einen Abwicklungsmechanismus für Pleitebanken liegt jetzt ein neuer Kompromissvorschlag auf dem Tisch. Dieser dem Wall Street Journal vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Kosten für die Abwicklung angeschlagener Banken in den ersten paar Jahres erst einmal bei den Nationalstaaten verbleiben. Angesichts der noch laufenden Debatte wird es laut EU-Vertretern aber am Dienstagabend keine Einigung mehr geben. Ein nächstes Ministertreffen wird voraussichtlich kommende Woche stattfinden.

Der Abwicklungsmechanismus ist der zweite Pfeiler der gemeinsamen Bankenunion in der Eurozone. Die Bankenunion soll das Finanzsystem der Eurozone sicherer machen und verhindern, dass die Steuerzahler noch einmal die Rechnung für die Zockerei von Bankern bezahlen.

Der Mechanismus soll den Entscheidungsprozess beim Umgang mit Pleitebanken vereinheitlichen und zumindest Teile der Abwicklungskosten auf mehrere Länder verteilen. In erster Linie war das Gebilde für die 17 Länder der Eurozone gedacht, wo teure Bankenpleiten mehrere Staaten an den Rand des Bankrotts getrieben haben. Jedoch können auch andere EU-Länder mitmachen. Deutschland und andere reiche EU-Länder sind jedoch dagegen, dass sie sich an den Kosten für die Bankenprobleme beteiligen sollen, die bereits in der Vergangenheit angefallen sind.

Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass nationale Fonds die vollen Kosten für die Abwicklung einer Bank im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Abwicklungsmechanismus tragen, was derzeit für 2016 vorgesehen ist. Im zweiten Jahr würden die Fonds der anderen teilnehmenden Staaten 10 Prozent der Kosten übernehmen. Nach zehn Jahren könnten sie rund 90 Prozent der Kosten tragen.

Diese schrittweise Verteilung der Kosten würde als zwischenstaatlicher Vertrag angelegt werden, den alle Länder unterzeichnen müssen, wie das Wall Street Journal bereits berichtet hatte. Die Fonds werden von den Banken mit Abgabenzahlungen aufgefüllt.

Der Entwurf spart allerdings die zentral wichtige Frage aus, was passiert, wenn die Bankenpleiten die Mittel der Fonds überfordern. Das ist deshalb so entscheidend, da es etwa ein Jahrzehnt dauern wird, bis das nötige Geld eingesammelt ist. EU-Vertreter beziffern das benötigte Volumen auf 45 bis 65 Milliarden Euro.

Die Entscheidung über die Rettung oder Abwicklung einer Bank soll dem Vorschlag zufolge von einem Rat vorbereitet werden, dem Aufseher aus den Mitgliedsstaaten angehören. Die Entscheidung fällt dann die EU-Kommission. Wenn diese jedoch nicht mit der Ansicht des Rates übereinstimmt, können die Finanzminister mit einfacher Mehrheit die endgültige Entscheidung treffen.

Ein heißes Thema unter den Ministern ist auch der Umfang des neuen Mechanismus. Der Rat der Aufseher wäre laut Kompromisspapier für die 130 Banken zuständig, die ab kommenden Herbst direkt unter die Aufsicht der Europäischen Zentralbank fallen. Kleinere Institute unterlägen nach wie vor der nationalen Aufsichtsbehörden. Allerdings könnte der Rat die Zuständigkeit an sich ziehen, wenn er dafür eine Notwendigkeit sieht.

Um die Anzahl der Fälle zu reduzieren, bei denen die Fonds einspringen müssten, sollen laut Entwurf die neuen Regeln zur Beteiligung von Investoren und Gläubigern an Bankverlusten bereits im Januar 2016 in Kraft treten, zwei Jahre früher als vorgesehen. Über diese Regeln debattieren immer noch die EU-Regierungen und das Europäische Parlament.
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