Die Stabilität des internationalen Finanzsystems ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftlichen Wohlstand. In diesem Kontext haben in den vergangenen Jahren sowohl Aufsichtsbehörden als auch Finanzdienstleistungsunternehmen immense Anstrengungen unternommen, das Risikomanagement weltweit zu professionalisieren. So verfolgen die Baseler Eigenkapitalgrundsätze beispielsweise, dass die Banken das vorzuhaltende Eigenkapital ins Verhältnis zu den übernommenen Risiken setzen müssen. In der Vergangenheit – bis etwa Mitte der neunziger Jahre – existierte nur eine eingeschränkte Beziehung zwischen der geforderten Kapitalunterlegung einerseits und dem tatsächlichen Ausfallrisiko der Aktiva andererseits. Auch die aktuellen Eigenkapitalgrundsätze – zum 1. Januar 2007 durch die Solvabilitätsverordnung (SolvV) in Kraft getreten – konzentrieren sich bis heute primär auf das Ausfallrisiko eines einzelnen Instituts, da sich das Mindesteigenkapital an den Verlustwahrscheinlichkeiten der einzelnen Bank ausrichtet. Das Risiko eines gemeinsamen, banken- bzw. branchenübergreifenden Ausfalls, etwa in der Folge eines makroökonomischen Schocks, bleibt bisher in den aufsichtsrechtlichen Regelwerken weitgehend unberücksichtigt. Auch Basel II fokussiert in erster Linie das Ausfallrisiko des einzelnen Instituts (siehe Abbildung) und weniger makroökonomische, systemische Risiken. Oder anders formuliert: Basel II – und auch das Pendant Solvency II in der Assekuranz – fordern adäquates Mindesteigenkapital nach Volatilitäts- und eben nicht nach Korrelationsmerkmalen.
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