Die Bundesregierung hat Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung für den Bereich des Bundes beschlossen. Damit soll die Transparenz bei Unternehmen mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung des Bundes erhöht werden. Den Kern des Regelwerks bildet der so genannte "Public Corporate Governance Kodex" (PCGK), der die Gedanken der Corporate Governance auf die Besonderheiten öffentlicher Beteiligungsunternehmen ausrichtet. "Gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung ist bei Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ebenso wichtig wie bei Unternehmen der Privatwirtschaft. Transparenz ist für öffentliche Unternehmen ein Gebot des demokratischen Rechtsstaats. Die Führung und Überwachung von Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist, wird künftig für jeden interessierten Bürger nachvollziehbarer. Gerade im Bereich der Managergehälter ist es wichtig, dass öffentliche Unternehmen an ihre Vorbildfunktion denken", so Bundesjustizministerin Zypries anlässlich der Vorstellnung des neuen Regelwerks.
Der PCGK orientiert sich in Aufbau und Terminologie am DCGK und enthält Regelungen zu den Verantwortungsbereichen von Geschäftsleitung, Aufsichtsrat und Anteilseignerversammlung sowie zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Dabei übernimmt der PCGK den bewährten "comply or explain"-Mechanismus, demzufolge ein Unternehmen erklären muss, ob es den Empfehlungen des Kodex folgt. Abweichungen muss das Unternehmen in seinem Corporate-Governance-Bericht offen legen und begründen. Zudem soll es den Corporate-Governance-Bericht auf seiner Internetseite veröffentlichen. Mit diesem Mechanismus wird auf der einen Seite für Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gesorgt. Auf der anderen Seite besteht auch ausreichend Raum für eine individuelle Unternehmensführung.
Der PCGK richtet sich verbindlich an Unternehmen in privater Rechtsform mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes. Dies sind überwiegend Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Deshalb ist der Kodex rechtsformübergreifend formuliert und setzt andere Schwerpunkte als der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK). Insbesondere enthält er Regeln, die der Besonderheit öffentlicher Unternehmen Rechnung tragen. So haben Gesellschaften, die Zuwendungen nach öffentlichem Haushaltsrecht erhalten, besondere Bestimmungen für die Verwendung dieser Mittel zu beachten.
Standards guter Unternehmensführung gelten für alle Unternehmen mit Beteiligung des Bundes. Daher wird auch den Unternehmen, bei denen der Bund lediglich eine Minderheitsbeteiligung hält, sowie Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts die Anwendung des PCGK empfohlen. Hingegen gilt für börsennotierte Gesellschaften, an denen der Bund beteiligt ist (wie etwa die Deutsche Telekom AG) weiterhin der DCGK.
Der PCGK wird regelmäßig hinsichtlich seines Anwendungsbereichs und Inhalts überprüft und gegebenenfalls angepasst. Zusammen mit den überarbeiteten Hinweisen für gute Beteiligungsführung bei Bundesunternehmen und den Richtlinien für die Berufung in ein Geschäftsleitungsorgan oder den Aufsichtsrat ergibt sich mit den neuen Grundsätzen guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes ein umfassendes Regelwerk für die professionelle und transparente Unternehmensführung sowie die Beteiligungsführung durch die zuständigen Bundesministerien.
Der Volltext des PCGK steht auf der Website des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.bund.de zum Download zur Verfügung.
[Text basierend auf einer Meldung des Bundesministeriums der Justiz, Bildquelle: iStockPhoto]
Kommentare zu diesem Beitrag
Aber warum sollte CG bei öffentliche Unternehmen funktionieren? Auch hier gilt die klassiche Prinzipal-Agenten-Beziehung. Ein Blick in die Analysen beim Bund der Steuerzahler schafft Transparenz: Defizitäre Unternehmen, ausgebliebene Risikoanalysen und regelmäßig das Versagen von Kontrollen ... das wird der "Public Corporate Governance Kodex" auch nicht ändern ;-(