Die EU-Richtlinie über Mindesttransparenzanforderungen für börsennotierte Gesellschaften ist endgültig verabschiedet. Sie soll die Information der Anleger über die Ergebnisse und die Finanzlage dieser Gesellschaften sowie über Änderungen größerer Beteiligungen verbessern. Dies soll den Anlegerschutz erhöhen, das Vertrauen der Anleger stärken und zu einem reibungslosen Funktionieren der europäischen Kapitalmärkte beitragen. Die Verabschiedung der Richtlinie sei ein wichtiger Schritt hin zu integrierten europäischen Finanzmärkten, hieß es bei der EU-Kommission. Sie ist von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren nach ihrer für die nächsten Wochen geplanten Veröffentlichung im Amtsblatt der EU umzusetzen.
Charles McCreevy, der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar, sagte dazu: "Dies ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zum Abschluss des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen. Die Richtlinie ist ausgewogen, gut für Emittenten und für Anleger. Es liegt im eigenen Interesse der Unternehmen, in die Transparenz zu investieren, um bei gegenwärtigen und künftigen Aktionären Loyalität und Vertrauen aufzubauen. Eine stärkere Offenlegung wird im Laufe der Zeit die Kapitalkosten der Unternehmen senken und die Disziplin der Geschäftsführung stärken. Häufigere, rechtzeitige und zuverlässige Informationen der Emittenten werden dazu beitragen, das Vertrauen in die europäischen Finanzmärkte wiederherzustellen – Vertrauen, das erforderlich ist, um das Wachstum zu beleben und der Lissabonner Strategie der EU zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas mehr Durchschlagskraft zu verleihen." Die Richtlinie ist die letzte Maßnahme eines im Aktionsplan für Finanzdienstleistungen vorgesehenen Pakets. Dieser wurde in den letzten zwei Jahren mit dem Ziel verabschiedet, eine EU-weite gemeinsame Regelung für die Offenlegung finanzieller Informationen für die Emittenten börsennotierter Wertpapiere zu schaffen (IASVerordnung, Richtlinie über Marktmissbrauch und Richtlinie über den Börsenprospekt). Andere Initiativen der Kommission in diesem Zusammenhang betreffen Gesellschaftsrecht und Corporate Governance.
Gemäß der Richtlinie müssen alle Wertpapieremittenten innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres Jahresfinanzberichte vorlegen. Aktieninhaber erhalten umfassendere Halbjahresfinanzberichte. Die Emittenten, die keine Quartalsberichte vorlegen, müssen vierteljährliche Erklärungen der Geschäftsführung veröffentlichen. Auch die Emittenten von Anleihen werden Halbjahresberichte veröffentlichen müssen.