Es besteht aufgrund der aktuellen Rechtslage bereits jetzt – unabhängig von einem im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern – für Unternehmen die Obliegenheit, ein die Anonymität des Hinweisgebers wahrendes Hinweisgeber-System vorzuhalten. Etwaige neue oder erweiternde Verpflichtungen aufgrund der EU-Richtlinie und eines künftigen Umsetzungsgesetzes sind genau zu beobachten.
Auch mit der Implementierung eines angemessenen und wirksamen Compliance- und Risiko-Managementsystems sollte nicht bis zum Erlass eines neuen Unternehmenssanktions-Gesetzes gewartet werden. Die Pflicht hierzu besteht bereits jetzt basierend auf zahlreichen Gesetzen sowie der Rechtsprechung und die daraus abzuleitenden Vorteile im Sinne einer enthaftenden Wirkung für Organisation, Leitung und Management ist bereits höchstrichterlich verkündet.
Darüber hinaus sind Compliance- und Risikomanagement wesentlicher Bestandteil auch von ökonomischer, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit (ESG/CSR).
Artikel in der RiskNET eLibrary:
Scherer, Josef / Grötsch, Andreas: Unternehmenssanktionsrecht, interne Untersuchungen und Whistleblowing als ESG-Elemente im Koalitionsvertrag, 08.12.2021
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