Der erste Strafprozess um den Beinahe-Zusammenbruch der Privatbank Sal. Oppenheim muss von Neuem beginnen. Wie die zuständige Strafkammer am Landgericht Köln entschied, ist ein Ersatzrichter in dem Verfahren nicht vorschriftsmäßig bestimmt worden. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft den früheren persönlich haftenden Gesellschaftern von Sal. Oppenheim, Christopher Freiherr von Oppenheim, Matthias Graf von Krockow, Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt, sowie ihrem Geschäftspartner Josef Esch besonders schwere Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu vor. Nach Einschätzung eines Gerichtssprechers könnte der Prozess nach den Osterferien neu beginnen.
Der Ersatzrichter nimmt nur für den Notfall an der Verhandlung teil: Er soll einspringen, falls einer der drei übrigen Berufsrichter während des voraussichtlich Monate dauernden Prozesses ausfällt. Das Präsidium des Landgerichts Köln hatte den sogenannten Ergänzungsrichter nach eigenem Ermessen ausgewählt. Wie die Strafkammer unter Berufung auf höchstrichterliche Urteile nun entschied, muss ein Gericht aber grundsätzliche Regelungen für die Auswahl eines Ersatzrichters aufstellen. Die fehlen am Landgericht Köln bislang.
Die Richter folgten mit ihrer Entscheidung am zweiten Verhandlungstag zum Teil einem Antrag der Verteidiger. Die Anwälte der Angeklagten hatten allerdings die Zuständigkeit der Strafkammer insgesamt angezweifelt. Sie bemängelten außer der Auswahl des Ersatzrichters das am Landgericht Köln praktizierte Turnussystem, wonach Anklagen reihum an die Strafkammern verteilt werden. Damit bekomme die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, die Zuständigkeit einer Kammer zu bestimmen. Nach Ansicht der Verteidiger widerspricht das Turnussystem grundgesetzlichen Regelungen. Die Strafkammer widersprach dem allerdings.
Von dem Prozess in Köln erhoffen sich Beobachter Aufschluss über die Schuld am Niedergang von Sal. Oppenheim. Die Bank war im Jahr 2010 nur durch ihre Übernahme durch die Deutsche Bank gerettet worden. Das Interesse an dem Verfahren ist deshalb groß.
Juristisch geht es in dem Prozess zunächst aber nur um einen Nebenschauplatz des Beinahe-Zusammenbruchs der einst größten Privatbank Europas: Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Sal. Oppenheim mit drei Immobiliengeschäften um rund 144 Millionen Euro geschädigt zu haben. Beispielsweise soll ein Fonds, an dem einige der Angeklagten beteiligt waren, den Großteil eines Frankfurter Bürogebäudes zu einem überhöhten Preis an Sal. Oppenheim verkauft haben. Allein dabei soll ein Schaden von 76 Millionen Euro entstanden sein. Die Angeklagten, die sich bislang öffentlich geäußert haben, bestreiten die Vorwürfe.
Die Hauptverhandlung hatte am 27. Februar begonnen. Die Staatsanwälte lasen damals rund eine Stunde lang die Anklageschrift vor. Dies wird in einer zweiten Auflage des Prozesses noch einmal geschehen. Die bislang zuständige Strafkammer wird das Verfahren nach eigenen Angaben weiter leiten. Bevor der Prozess neu beginnt, muss das Landgericht Köln aber den sogenannten Geschäftsverteilungsplan um Regelungen zur Bestimmung von Ergänzungsrichtern erweitern. Es könnte in der Neuauflage neben den drei übrigen Richtern deshalb ein anderer Ersatzrichter sitzen.
Die Staatsanwaltschaft würde in dem Prozess gerne auch eine weitere Anklage verhandeln. In ihr geht es um die Verbindungen zwischen Sal. Oppenheim und dem früheren Karstadt-Quelle-Konzern Arcandor. Über die Verbindung der Anklagen ist bislang nicht entschieden.
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