Fahrlässig versandte Schadprogramme (Viren, Würmer und Trojaner) oder gezielte Internet-Attacken sind häufig Ursache für Computerausfälle oder Datenverluste und daraus resultierende Betriebsunterbrechungen. Außerdem sind hohe Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher – also den (oftmals ahnungslosen) Versender der Schädlinge – möglich. Für Unternehmen können hierdurch existenzbedrohende Schäden entstehen.
Sobald neue Risiken auftauchen, treten erfahrungsgemäß auch Unternehmen auf den Plan, welche die finanziellen Folgen dieser Risiken übernehmen wollen. Für Unternehmen bietet nun beispielsweise die Allianz Versicherungs-AG eine Internet-Haftpflichtversicherung als Zusatzbaustein zur Betriebs- und Berufs-Haftpflichtversicherung an. Diese würde beispielsweise bei folgendem Schadensfall einspringen: ein Unternehmen unterhält seine Website auf eigenem Server. Die elektronischen Schutzsysteme entsprechen dem Stand der Technik. Fahrlässiges Verhalten eines Mitarbeiters führt trotzdem dazu, dass das Computer-System eines Vertragspartners mit einem Virus infiziert wird, der sämtliche Daten zerstört. Diese können zwar teilweise wieder eingespielt werden, den Rest muss die geschädigte Firma jedoch manuell erneut erfassen. Der Geschäftspartner des Unternehmens macht die Kosten und einen Umsatzverlust aus der Betriebsunterbrechung geltend. Die Schäden in Höhe von über 100.000 Euro würden dann von Internet-Haftpflichtversicherung übernommen. Voraussetzung ist, dass versendete Daten und Programme mit Schutz- und Sicherheitssystemen geprüft werden, die dem Stand der Technik entsprechen – zum Beispiel mit aktuellen Virenscannern und einer Firewall. Zusätzlich wird auch Versicherungsschutz für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und für Domain-Namensrechtsverletzungen angeboten. Das ist etwa für den Fall interessant, wenn Unternehmen zum Beispiel unerlaubt fremde Fotos für die eigene Website genutzt oder gegen fremde Domain-Namensrechte verstoßen haben.
Im Gegensatz zum ursachenorientierten Ansatz der Allianz will die VHV mit ihrem Angebot nicht den Versender, sondern den Empfänger vor den Auswirkungen der Internetschädlinge schützen. Eine Erweiterung des bisherigen Angebots des Versicherers zur Softwareversicherung auf internet-spezifische Schäden erfolgt allerdings erst nach einer Analyse des Risiko- und Sicherheitsmanagements beim jeweiligen Versicherungsnehmer durch Experten der VHV.
Neben den Einschlussmöglichkeiten solcher Schäden in die betriebliche Haftpflicht- oder Betriebsunterbrechungsversicherung offeriert die Assekuranz auch zunehmend Angebote für den privaten Nutzer. So weitet etwa die HUK-Coburg den Leistungsbereich der privaten Haftpflichtversicherung auf den E-Mail-Versand aus. Dies sichert Kunden ab, die unabsichtlich Würmer versenden und damit Schäden bei den Empfängern anrichten. Auch hier ist der Nachweis eines Virenscanners oder einer Firewall die Voraussetzung für den Ersatz der entstandenen Schäden. Von der Police nicht abgedeckt sind allerdings Schäden durch ungewollten Spam-Versand.