Gegenparteiausfallrisiko

Vom Teufel und seinen Details


Gegenparteiausfallrisiko: Vom Teufel und seinen Details Wissenschaft

Die EBA konkretisiert Details beim neuem Standardansatz zur Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos. Im Kern geht es um die Zuweisung von Derivaten, die mehr als einen Risikotreiber aufweisen. Verschiedene Beispiele sollen zeigen, wie eine Lösung aussehen kann.  

Die Methodik zur Eigenmittelunterlegung von Gegenparteiausfallausfallrisiken wird mit der Capital Requirements Regulation (CRR II) grundlegend überarbeitet. Damit werden bisherigen Marktbewertungsmethode und Standardmethode durch ein neues Verfahren abgelöst. Der neue Standardansatz (SA-CCR) basiert im Wesentlichen auf den bekannten Prinzipien. Der Forderungswert ermittelt sich aus der Summe des aktuellen Wiedereindeckungsaufwands (Replacement Costs, RC) und des potenziellem künftigen Wiedereindeckungsaufwands (Potential Future Exposure, PFE). Hinzu kommt die Anwendung eines Skalierungsfaktors (Alpha) in Höhe von 1,4.

Der SA-CCR ist zusätzlich auf eine Stressperiode ausgerichtet. Er legt mehr Wert auf die Sicherungsbeziehungen und Aufrechnungsvereinbarungen. Der Anwendungsbereich ist weiter gefasst, indem der der Ansatz für unterschiedliche Derivatetransaktionen (Margin-besichert vs. nicht Margin-besichert; bilaterale Abrechnung vs. zentrales Clearing) zum Einsatz kommt.

Auch wenn eine Vielzahl der CRR II-Anforderungen klar erscheinen, gibt es dennoch eine gehörige Zahl offener Punkte. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 18. Dezember 2019 einen finalen Entwurf eines technischen Regulierungsstandards vorgelegt (vgl. EBA 2019). Dabei steht vor allem die Methode zur Identifizierung wesentliche Risikotreiber bei Derivategeschäften im Vordergrund. Die Anpassung bezieht sich auf die Kalkulation des PFE (vgl. Abb. 01).

Abb. 01: Berechnung des PFE auf verschiedenen Aggregationsebenen [Quelle: Andrae/Schmaltz/Hellmich (2018) S. 244]Abb. 01: Berechnung des PFE auf verschiedenen Aggregationsebenen [Quelle: Andrae/Schmaltz/Hellmich (2018) S. 244]

Im Folgenden wird der EBA-Vorschlag beispielhaft dargestellt.

Zuweisung von Derivatetransaktionen zu Risikoklassen

Die Kalkulation des zukünftigen Wiedereindeckungsaufwands besteht aus einem Multiplikator und einem Add-on-Wert (vgl. Abb. 02):

  • Der Multiplikator berücksichtigt die Überbesicherung oder einen negativen Marktwert für die jeweilige Transaktion in einem Hedging-Set. Er repräsentiert die Relation von Nettomarktwert und Gesamt-Add-on.
  • Der Add-on-Faktor bezieht sich auf einen primären Risikotreiber innerhalb eines Hedging-Sets.

Abb. 02: Berechnung des PFE auf verschiedenen Aggregationsebenen [Quelle: Andrae/Schmaltz/Hellmich (2018), S. 247]Abb. 02: Berechnung des PFE auf verschiedenen Aggregationsebenen [Quelle: Andrae/Schmaltz/Hellmich (2018), S. 247]

Der Einstieg erfolgt im SA-CCR über die fünf Risikoklassen. Jede Derivatetransaktion wird entsprechend des primären Risikotreibers zu eine der fünf Risikoklassen (Zinsen, Währungen, Kredite, Aktien, Rohstoffe) zugeordnet. Neben diesen fünf Risikoklassen wird es eine weitere Risikoklasse "Sonstige Risiken" geben. Die Zuordnung zu einer dieser Risikoklassen erfolgt (sofern vorhanden) auf der Grundlage des primären Risikotreibers jeder derivativen Transaktion.

Viele Derivategeschäfte haben einen einzigen Risikotreiber, der durch das Referenzinstrument definiert ist (beispielsweise ein Laufzeitband einer Zinskurve für einen Zins-Swap). Für alle Plain-Vanilla-Produkte, die von einem einzigen Risikotreiber bestimmen werden, kann die einzelne Risikoklasse direkt identifiziert werden.

Komplexere Derivate können mehr als einen Risikotreiber aufweisen. Dementsprechend besagt der Basler Standard zum SA-CCR, dass "wenn dieser primäre Risikotreiber eindeutig identifizierbar ist, die Transaktion in eine der oben genannten Risikoklassen fällt" (Randnr. 151). Die Institute müssen hingegen "bei komplexeren Geschäften, die mehr als einen Risikotreiber aufweisen können (z. B. Multi-Asset- oder Hybrid-Derivate), bei der Bestimmung des primären Risikotreibers Sensitivitäten und die Volatilität des Basiswerts berücksichtigen" (Randnr. 152).

Abgesehen von diesen allgemeinen Grundsätzen sieht der Basler Standard jedoch keine spezifische Methodik für die Zuordnung von Transaktionen zu einer oder mehreren Risikoklassen vor.

Um Klarheit auch bei Derivaten mit mehreren wesentlichen Risikotreibern zu schaffen, hat die EBA eine Methodik für die Zuordnung von Derivategeschäften (Derivategeschäfte des Handelsbuchs und des Bankbuchs) zu einer oder mehreren Risikoklassen entwickelt. Die Zuordnung soll je nach primären Risikotreiber oder dem/den wesentlichen/meisten wesentlichen Risikotreiber(n) erfolgen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Geschäfte nicht nur einer Risikoklasse, sondern ggfs. auch einem Hedgingset innerhalb der Klasse zugeordnet werden müssen. Zum Beispiel stellt sich bei einer Option, welche auf die Steilheit der Zinskurve abstellt und als Auszahlungsbetrag die Zinsdifferenz zwischen dem 20 Jahres- und dem 1 Jahres-Swapsatz in EUR hat, nicht die Frage der Risikolasse: diese ist eindeutig "Zinsen".

Aber innerhalb der Risikoklasse gibt es noch Hedgingsets und Sub-Hedgingsets. Auch das Sub-Hedgingset ist eindeutig: innerhalb des Hedgingsets "EUR" wird es in das Standardhedgingset [in das Standardhedgingset gehören alle Derivate, die weder Basis-, noch Volatilitäts- noch Inflationsinstrumente sind] eingeordnet. Allerdings ist das Laufzeitbucket mit 1Y oder 20Y nicht eindeutig. Die EBA Methoden geben auch hier eine eindeutige Antwort, indem sie fordern, dass das Derivat in das Bucket einzuordnen ist, welches entweder die höheren Sensitivitäten im neuen Marktpreisrisikoansatz oder den höheren SA-CCR Add-on aufweist. Es ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass Derivate zwar mehreren Risikoklassen, aber innerhalb der Klassen immer nur einem Hedgingset\ Sub-Hedgingset\ Bucket zugeordnet werden.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass ein "komplexes Produkt" nicht zwangsläufig eine komplexe Zuordnung zu Risikoklassen bedeutet. Einige maßgeschneiderte strukturierte Produkte mögen anspruchsvoll sein, sind aber dennoch mit einer einzigen Risikoklasse verbunden.

Die EBA schlägt einen dreigliedrigen Ansatz für die Zuordnung eines Derivategeschäfts zu einer Risikoklasse vor:

Qualitativer Ansatz: Bei diesem Ansatz kann die Transaktion eindeutig nur einen wesentlichen Risikotreiber zugewiesen werden. Es handelt sich um einen quasi automatischen Ansatz. Die Risikoklasse, der primäre Risikotreiber und die Geschäftsart sind in einer Liste zusammengefasst. Auf diese Weise kann jedes Geschäft der jeweiligen Risikoklasse zugeordnet werden, ohne dass eine Wesentlichkeitsbewertung ausgelöst wird. Die Zuweisung erfolgt lediglich unter Berücksichtigung der Merkmale des Geschäfts (vgl. Tab. 01). Der einzige wesentliche Risikotreiber muss auf Granularitätsebene bestimmt werden, die auch die Zuordnung des Geschäfts zum geeigneten Hedging-Set (Art. 277a CRR II) ermöglicht.

Risikoklasse

Risikotreiber

Relevante Kriterien und Beispiele

Zins

Zinskurve in der jeweiligen Währung

Instrumente, deren Zahlungsströme nur von Zinssätzen oder Inflation abhängen (z.B. Zins-Swap, Zins-Future, Floating Rate Agreement), wenn die Basiswerte in der gleichen Währung wie die Abrechnungswährung sind

Währungen

Wechselkurs des jeweiligen Währungspaares

Instrumente, deren Cashflows nur von Wechselkursen abhängen (z.B. FX-Forward; FX-Future; FX-Swap) und Cross-Currency-Swaps

Aktien

Aktienkurse und Zahlungen

Instrumente, deren Cashflows nur von Aktienkursen und Dividenden abhängen (z.B. Aktien-Future, Aktienindex-Future, Aktien-Forward, Aktien-Swap), wenn die Basiswerte in der gleichen Währung wie die Abrechnungswährung sind

Rohstoffe

Rohstoffpreis in Bezug auf die jeweilige Rohstoffart (d.h. Energie, Metalle, landwirtschaftliche Güter, klimatische Bedingungen und andere Rohstoffe)

Instrumente, deren Zahlungsströme nur von Waren (z.B. Commodity Future, Commodity Forward) abhängen, wenn die Basiswerte in der gleichen Währung wie die Abrechnungswährung sind

Kredit

Referenzeinheit

Instrumente, deren Cashflows nur von der Bonität oder den Spreads abhängen (z.B. CDS single name oder Index), wenn die Basiswerte in der gleichen Währung wie die Abrechnungswährung sind

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tab. 01: Liste für das Mapping der Instrumente zur Risikoklassen [Quelle: EBA (2019, S. 9)]

Im Rahmen dieses Ansatzes wird die Diskontierung als potenzieller Risikotreiber außer Acht gelassen, da die Annahme besteht, dass diesem Ansatz zugrunde liegenden Transaktionen nicht wesentlich vom Diskontsatz abhängen sollten. Im Rahmen der beiden anderen Ansätze wird die Diskontierung als möglicher Risikotreiber betrachtet. Das Vorgehen dieses Ansatzes soll die Verhältnismäßigkeit bei der Bewertung gewährleisten, ohne dass die Berechnung und ein Vergleich von Sensitivitäten erforderlich ist. Es wird erwartet, dass dieser erste Ansatz für die Mehrheit der Transaktionen zur Anwendung kommt. Im Speziellen hebt die EBA hervor, dass Cross-Currency-Zinsswaps auch von anderen Risikotreibern als den Wechselkursen abhängen, wie beispielsweise den Zinsen.  Aber häufig sind die anderen Risikotreiber oft unerheblich ist. Insofern fallen Cross-Currency-Swaps in den Anwendungsbereich des qualitativen Ansatzes.

Qualitativer und quantitativer Ansatz: Bei Transaktionen, die nicht unter den ersten Ansatz fallen, wird davon ausgegangen, dass sie mehr als einen wesentlichen Risikotreiber aufweisen. Beispiele für solche Transaktionen sind:

  • Instrumente mit Non-Investment Grade Basiswerten; Beispiel: Forward/ Futures/ Optionen auf S&P U.S. HY Corporate Bond Index, iBoxx $ HY Corporate Bond index.
  • Derivate mit 2 Basiswerten aus dem gleichen Hedgingset, die nicht positiv korreliert sind; Beispiel: Instrumente mit Auszahlungsprofil "10Y Zins – 6M Zins" als Forward oder als Option ausgestaltet.
  • Derivate mit 2 Basiswerten aus unterschiedlichen Hedgingsets; Beispiel: Instrumente mit Auszahlungsprofil "10Y EUR Swap - 10Y USD Swap" als Forward oder als Option ausgestaltet.
  • Derivate mit 1 Underlying und Abwicklungswährung <> Währung des Basiswertes; Beispiel: Nicht-lieferbarer Forward mit Basiswert BRL/ USD und Auszahlung in EUR.

Dies führt zu einer detaillierten Bewertung der Risikotreiber einer Transaktion, einschließlich ihrer Wesentlichkeit. Die Analyse bezieht sich auf folgende Aspekte:

  • die qualitative und vollständige Identifizierung aller Risikotreiber der Transaktion;
  • die Beurteilung der Wesentlichkeit der einzelnen Risikotreiber der Transaktion, die zur Identifizierung der wesentlichen Risikotreiber der Transaktion führt sowie
  • die Identifizierung des wichtigsten unter diesen wesentlichen Risikotreibern.

Nachdem alle Risikotreiber identifiziert und die wesentlichen bewertet wurden, muss ein Institut die Transaktion jeder Risikoklasse zuordnen, für die es mindestens einen wesentlichen Risikotreiber identifiziert hat. Die Identifizierung des wesentlichsten Risikotreibers ist für die Unterzuordnung zu bestimmten Hedging-Sets (beispielsweise Zinssatz, Währungen, Rohstoffe) relevant, da der wesentlichste Risikotreiber pro Risikoklasse als "primärer Risikotreiber" für die Zuordnung des Derivategeschäfts zu Hedging-Sets gemäß Art 277a CRR II angesehen wird.

Nach der qualitativen Identifizierung aller Risikotreiber der Derivatetransaktion und der Bewertung ihrer Wesentlichkeit zur Identifizierung wesentlicher Risikotreiber muss ein Institut nach diesem Ansatz quantitative Inputs verwenden. Dies sind in der Regel Sensitivitäten. Die Sensitivitäten werden dann konsistent miteinander verglichen, d. h. unter Berücksichtigung von Aspekten, die die Bewertung verzerren könnten. Bei der Berechnung der Sensitivitäten wird auf den Standardansatz Marktrisiken (SA-MR oder auch ASA) zurückgegriffen. Die Verwendung von Sensitivitäten resultiert aus der Überarbeitung der Handelsbuchregeln (Fundamental Review of Trading Book, FRTB).

Neben den Sensitivitäten kann auch die Volatilität der zugrunde liegenden Instrumente bei der Bestimmung der Wesentlichkeit mehrerer Risikotreiber berücksichtigt werden. Insbesondere ist es nicht unbedingt die mit der höchsten Sensitivität verbundene Risikoklasse, die nach der SA-CCR-Berechnung zu dem höchsten Exposure führen muss.

Zunächst werden alle Sensitivitäten eines Instruments berechnet und dann in Bezug auf die relative Relevanz eingestuft werden. Schließlich werden diejenigen ausgewählt, die als wesentlich erachtet werden.

Zudem gibt es eine quantitative Berechnungsvorschrift. Die Bedingung der Vorgabe stellt sicher, dass ein relativer Anteil der aggregierten Sensitivitäten einer derivativen Transaktion gegenüber Risikotreibern erfasst wird. Das heißt, Risikotreiber, die Y% oder mehr der aggregierten Sensitivitäten eines Instruments darstellen, gelten als wesentlich.

Die Bedingung in einem weiteren Berechnungsschritt stellt sicher, dass Risikotreiber, die zu einer Risikoklasse gehören, die wesentlich zu den aggregierten Sensitivitäten einer derivativen Transaktion beiträgt, als wesentlich angesehen werden. Damit werden die Risikotreiber jeder Risikoklasse, die Z% der aggregierten Sensitivitäten eines Instruments darstellen, als wesentlich angesehen.

Im Konsultationsverfahren wurden ausgewählte Schwellenwerte konsultiert. Die Schwellenwerte Y und Z liegen nunmehr bei 60 % bzw. 30 %. Es gibt somit kein Wahlrecht für eine andere Option. Der wesentlichste Risikotreiber für jede der oben identifizierten Risikoklasse ist derjenige, der der größten absoluten risikogewichteten Sensitivität entspricht:

max(|s1∙ RW1 |,…,|snk ∙ RWnk|)

Alternativ kann auch eine weitere Methode zur Anwendung kommen. Ein Institut kann für jede Risikoklasse den das Geschäft beeinflussenden Risikotreiber die Add-ons berechnen und dann deren Summe vergleichen. Diese Alternative für Institute geeignet ist, die keine Marktrisiken und damit keine Sensitivitäten gemäß SA-MR berechnen, aber den SA-CCR anwenden.

Rückfallansatz: Sollte die nach dem zweiten Ansatz durchgeführte Bewertung nicht ausreichen (beispielsweise wenn keine Sensitivitäten verfügbar sind), sind die Institute verpflichtet, das Derivategeschäft einfach allen Risikokategorien zuzuordnen, die allen Risikotreibern (wesentlich oder nicht) der Transaktion entsprechen. Dieser Ansatz ist per Definition vereinfachend und dürfte konservativer sein als die beiden vorgenannten Ansätze. Der wichtigste Risikotreiber für jede Risikoklasse ist derjenige, der der größten resultierenden Add-on-Komponente entspricht.

Wurde zu Beginn einer Transaktion festgestellt, dass sie mehr als einen wesentlichen Risikotreiber hat, so sollte die jeweilige Methode zur Ermittlung des wesentlichen Risikotreibers vierteljährlich durchgeführt werden.

Beispiele

Wir betrachten den folgenden Forwardkontrakt mit Fälligkeit in 2Y aus der Perspektive einer Bank mit Berichtswährung "EUR":Auszahlung = (ApplePerf – S&PPerf) + (10Y USD Swap – 3M $ Libor) [CHF]

Dieses Instruments erhält als Auszahlung die Überrendite der Apple-Aktie über dem S&P-Index plus der Laufzeitprämie zwischen dem 10Y USD Swapsatz und dem kurzfristigen 3M-USD Libor. Die Auszahlung erfolgt in CHF.

Anhand dieser Instruments durchlaufen wir nachfolgend die oben genannten Analyseschritte für 2 verschiedene Banken. Bank A muss ab 31.12.2020 seine Marktpreisrisiko-RWAs auch mittels des neuen Standardansatzes Marktrisiko (ASA) berechnen und berichten. Bank B kommt in den Genuss der Ausnahmeregelungen für den ASA und muss nicht nach ASA berichten.

  • Bank A kann wählen aus 2 Methoden: "Methode des maximalen SA-CCR Add-ons" und "Wesentlichkeitsansatz mit ASA Sensitivitäten".
  • Bank B kann nicht wählen und muss den "Wesentlichkeitsansatz mit SA-CCR Add-ons" benutzen.

Der erste Schritt ist für alle Ansätze der gleiche:

1. Qualitative und vollständige Identifizierung aller Risikotreiber der Transaktion

Für das o.g. Instrument sind die identifizierten Risikotreiber, Risikokategorien, und Hedgingsätze in Tab. 01 zusammengefasst. Darüber hinaus haben wir noch illustrative [um diesen Beitrag auf das Thema "SA-CCR mit mehreren Risikotreibern" zu beschränken, beginnt unsere Analyse mit gegebenen Add-Ons- und FRTB-Beträgen. Diese sind illustrativ und werden nicht in diesem Beitrag hergeleitet] Add-ons und FRTB-Sensitivitäten in die Tab. 02 mitaufgenommen.

Risikotreiber

Risiko-kategorie

Hedgingsatz

Add-on pro Hedging-satz

Add-on pro Risk-kategorie

FRTB WS

FRTB KRK

Appleaktie

Aktien

Apple – S&P-Differenz

50

50

70

70

S&P Index

Aktien

10Y USD Swapsatz

Zinsen

USD-10Y Swap – USD 3M Libor Differenz

90

90

50

50

3M $ Libor

Zinsen

Wechselkurs USD/ CHF

Währungen

USD/ CHF

60

115

80

1433

Wechselkurs
EUR/ CHF

Währungen

EUR/ CHF

55

75

Tab. 02: Risikotreiber, Risikokategorien und Hedgingsätze [Hinweise: 3 143 = Wurzel (802 + 802 + 2 x 80*80*60%)]

Laut Artikel 277a Abs. 2 Buchst. b CRR II werden Geschäfte, bei denen der primäre Risikofaktor die Differenz zwischen zwei Risikofaktoren derselben Risikokategorie ist und positiv korreliert sind, in Differenzen-/ Basishedgingsatz [für jedes Differenzpaar wird ein Hedgingsatz angelegt] zusammengefasst. Deshalb ist der Risikofaktor nicht der Wert der Einzelpositionen, sondern der Differenzen.

Bank A, Ansatz "Methode des maximalen SA-CCR Add-ons innerhalb einer Risikokategorie":

Hier gilt, dass das Geschäft jeder Risikokategorie zugeordnet wird, in der das Derivat einen oder mehrere Risikofaktoren aufweist. In unserem Beispiel stammen Risikofaktoren aus den Kategorien Zinsen, Aktien und Währungen. Demzufolge wird das Derivat in jede dieser Risikokategorien eingestellt. Wenn es – wie in unserem Beispiel für die Kategorie "Währungen" – mehrere Risikofaktoren gibt, gilt der Faktor mit dem höchsten SA-CCR Add-on als der wesentlichste Risikofaktor und das Derivat wird dem Faktor zugeordnet. In unserem Beispiel ist der Add-on für USD/CHF größer als der für EUR/CHF. Demzufolge wird das Instrument dem Hedgingsatz "USD/CHF zugeordnet. Die Analyse der zu mappenden Risikokategorien und Hedgingsätze muss einmalig bei Geschäftsabschluss erfolgen.

Bank A, Ansatz "Wesentliche Kategorien, ASA":

Im Gegensatz zum vorigen Ansatz, in welchem das Derivat jeder Risikokategorie zugeordnet wird, aus denen das Derivat Risikotreiber hat, werden bei diesem Ansatz aus den Kategorien mit Risikotreibern erst noch die wesentlichen Kategorien herausgefiltert. Die Wichtigkeit eines Risikotreibers wird durch seine Kapitalunterlegung im ASA Sensitivität gemessen. Die Wichtigkeit einer Risikokategorie durch die Kapitalunterlegung im ASA aller in ihr befindlichen Risikofaktoren. Die Wichtigkeit der Risikokategorie entscheidet, welchen Kategorien das Derivat zugeordnet wird. Die Wichtigkeit eines Risikofaktors entscheidet dann innerhalb der Kategorien, welchem Hedgingsatz das Derivat zugeordnet wird.

In Tab. 03 haben wir in der Spalte (1) die Kapitalanforderungen aus Tab. 01 mit der größten beginnend, absteigend geordnet. In der Spalte (2) haben wir den Anteil einer Risikokategorie an der Gesamtunterlegung berechnet und in Spalte (3) kumuliert. Die wesentlichen Risikokategorien sind alle Kategorien, die (i) kumuliert unter 60% sind plus der Kategorie, die kumuliert über die 60% "springt" oder (ii) mehr als 30% an der Gesamtunterlegung aufweisen.

Das erste Kriterium erfüllen "Währungen" und "Aktien", das zweite Kriterium erfüllt nur "Währungen". Demzufolge sind "Währungen" und "Aktien" die wesentlichen Risikokategorien, denen unser Beispielderivat zugeordnet werden muss. In welchen Hedgingsatz das Derivat gehört, ist bei "Aktien" klar, da es nur ein Hedgingsatz gibt. Falls es – wie in unserem Beispiel in der Kategorie Währungen – mehrere Hedgingsätze gibt, wird es dem mit der höchsten Kapitalanforderung zugeordnet. In unserem Beispiel wäre das USD/CHF, weil es mit 80 EUR eine höhere ASA-Kapitalanforderung hat als EUR/CHF mit 75 EUR.

 

(1)

(2)

(3)

(4)

Risikokategorie

ASA Kapitalanforderungen

aj/
Σ aj

Cumul.

aj/
Σ aj>30%

Währungen

139

54%

54%

54%

Aktien

70

27%

81%

27%

Zinsen

50

19%

100%

19%

Gesamt

259

100%

 

 

Tab. 03: Relative und kumulative ASA Kapitalanforderungen pro Risikokategorie

Die Analyse des Mappings unter diesem Ansatz muss vierteljährig um die neuen ASA Sensitivitäten aktualisiert wiederholt werden.

Bank B, Ansatz "Wesentliche Kategorien, Add-on":

Bank B als Nicht-ASA-Bank hat kein Wahlrecht wie die ASA-Banken, sondern muss den nachfolgend beschriebenen Ansatz benutzen. Das gilt auch für Nicht-ASA-Banken, welche die vereinfachte SACCR nutzen dürfen. Generell gilt, dass die Zuordnung der Derivate zu Hedgingsätzen in der vereinfachten SA-CCR identisch zur normalen SA-CCR ist.

Der Ansatz von Bank B ist dem ASA-Ansatz von Bank A sehr ähnlich: statt der ASA-Kapitalanforderungen wird allerdings auf die SA-CCR Add-ons abgestellt, weil diese Banken ja keine ASA-Sensitivitäten zur Verfügung haben.
Werden die Risikokategorien nach Add-ons geordnet, erhält man die Werte in Tab. 04.

 

(1)

(2)

(3)

(4)

Risikokategorie

SA-CCR Add-on

aj/
Σ aj

Cumul.

aj/
Σ aj>30%

Währungen

115

45%

45%

45%

Zinsen

90

35%

80%

35%

Aktien

50

20%

100%

20%

Gesamt

259

100%

 

 

Tab. 04: Datengrundlage für Add-on-Methode von Bank B

Die wesentlichen Risikokategorien ergeben sich analog zur ASA-Methode: (i) die kumulierten Risikokategorien < 60% plus der nächsten Kategorie, die kumuliert über 60% liegt (siehe Spalte (3) in Tabelle 4). In unserem Falle sind das "Währungen" und "Zinsen". Risikokategorien können auch noch relevant werden, wenn sie einzeln sehr wichtig (≥ 30%) liegen. Laut Spalte (4) in Tabelle 4 sind das "Währungen" und "Zinsen".

Wenn jetzt innerhalb einer wesentlichen Risikokategorie mehrere Hedgingsätze in Frage kommen, wird das Derivat in das mit dem höchsten Add-on gemapped. In unserem Beispiel kommen nur für die Kategorie "Währungen" mehrere Hedgingsätze (USD/CHF, EUR/CHF) in Frage. Weil der Add-on für USD/CHF mit 60 EUR über dem von EUR/CHF mit 55 EUR liegt, wird das Derivat in der Währungskategorie in den Hedgingsatz "USD/CHF" gemapped.

Was zeigen die Beispiele? Tab. 05 fasst die Zuordnungen gem. DA fuer das Beispielderivat zusammen. Es bleibt hervorzuheben, dass der Ansatz "Alle Kategorien" bei ASA-Banken das Derivat allen Kategorien zuordnet, in denen das Geschäft Risikofaktoren hat. Dabei ist irrelevant, wie unbedeutend die Kategorie für das Derivat ist. Die anderen beiden Ansätze filtern die wesentlichen Kategorien heraus. Das Derivat wird nicht zwangsläufig allen Kategorien mit Risikofaktoren zugeordnet, sondern nur den wichtigsten. Die Wichtigkeit wird einmal mit ASA-Kapitalunterlegung und einmal mit den SA-CCR Add-ons gemessen. Allen Ansätzen gemeinsam ist, dass das Derivat innerhalb der ermittelten Risikokategorien in den Hedgingsatz mit dem höchsten Wert (ASA-Kapitalunterlegung bzw. SA-CCR Add-on) zugeordnet wird.

 

 

ASA-Banken

Nicht-ASA- Banken

 

 

Alle Kategorien

Wesentliche Kategorien, FRTB

Wesentliche Kategorien, Add-on

Risikotreiber

Risiko-kategorie

Hedgingsatz

Hedgingsatz

Hedgingsatz

Appleaktie

Aktien

Apple – S&P-Differenz

Apple – S&P-Differenz

Apple – S&P-Differenz

S&P Index

10Y USD Swapsatz

Zinsen

USD-10Y Swap – USD 3M Libor Differenz

USD-10Y Swap – USD 3M Libor Differenz

USD-10Y Swap – USD 3M Libor Differenz

3M $ Libor

Wechselkurs USD/ CHF

Währungen

USD/ CHF

USD/ CHF

USD/ CHF

Wechselkurs
EUR/ CHF

EUR/ CHF

EUR/ CHF

EUR/ CHF

Tab. 05: Überblick über die Zuordnung des Beispielderivates für die verschiedenen Ansätze

Zusammenfassung

Der neue Standardansatz für die Berechnung des derivative Gegenparteiausfallrisikos stellt eine Vielzahl an neuen Anforderungen hinsichtlich der Besicherung und Rechenmethodik in den unterschiedlichen Risikoklassen. Damit wird das Berechnungsverfahren deutlich komplexer. Noch gab es offene Punkte, die die EBA nunmehr gelöst hat. Auch wenn die Anpassungen pragmatisch erscheinen, erhöhen sie dennoch die Komplexität und den prozessualen Aufwand. Dies gilt vor allem für Identifizierung wesentliche Risikotreiber. Die Änderungen gelten auch für den vereinfachten Standardansatz.

Es ist damit zu rechnen, dass noch 1. Halbjahr der Standard im Amtsblatt veröffentlicht wird. Der SA-CCR und damit auch der ergänzende Standard wird zum Stichtag 30. Juni 2021 erstmals zur Anwendung kommen.

Weiterführende Literaturhinweise:

  • Andrae, Silvio/Hellmich, M./Schmaltz, C. (2018): Bankaufsichtliches Risikomanagement: Grundlagen und Anwendung regulatorischer Anforderungen, Stuttgart 2013.
  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (2019): EBA Final Draft RTS on Mapping of Derivative Transactions to Risk Categories, on Supervisory Delta Formula for Interest Rate Options and on Determination of Long or Short Positions in den SA-CCR under Article 277(5) and Article 279a(3)(a) and (b) of CRR (EBA/RTS/2019/02), 18. Dezember 2019.

Autoren:
Dr. Silvio Andrae


Prof. Dr. Christian Schmaltz ist Adjunct Professor für Risikomanagement an der EADA Business School, ist Fellow Researcher an der Frankfurt School of Finance and Management und Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Bereich Bankenregulierung. Darueber hinaus leitet er die Risikoberatung in Aspect Advisory und Signature Consultants.

 

[ Bildquelle Titelbild: Adobe Stock ]
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