Weiterhin Unterstützung für PROTEKTOR


Die deutschen Lebensversicherer haben gegenüber der Protektor Lebensversicherungs-AG ihre Selbstverpflichtungserklärung erneuert. Der gesetzlich vorgeschriebene Schutz der Versicherungskunden für den Fall einer drohenden Unternehmensinsolvenz, der bis zum Jahr 2009 ein Volumen von etwa 1,2 Mrd. Euro erreicht, wird damit schon heute auf 6 Mrd. Euro aufgestockt. Dies ergibt sich aus der Selbstverpflichtungserklärung, die die Branche bereits Anfang 2003 freiwillig abgegeben hat. Hinsichtlich des seit Mai letzten Jahres bestehenden zusätzlichen gesetzlichen Schutzes wurde die Selbstverpflichtungserklärung jetzt angepasst. Mit der Verwaltung sowohl der gesetzlichen wie auch der freiwilligen Schutzeinrichtung ist seit ihrer Gründung im Jahr 2002 die Protektor Lebensversicherungs-AG betraut. Mit der Selbstverpflichtungserklärung bietet die Versicherungsbranche ergänzend zum gesetzlichen Sicherungsfonds einen Vertragsschutz für Lebensversicherungskunden.

Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist die Sicherungseinrichtung für die Lebensversicherer in Deutschland. Protektor ist ein Unternehmen zum Schutz der Versicherten. Die Sicherungseinrichtung schützt Versicherte vor den Folgen der Insolvenz eines Lebensversicherers: Verträge werden fortgeführt; die Leistungen für die Altersvorsorge und der Risikoschutz bleiben erhalten, ebenso die bereits gewährten Gewinnbeteiligungen. Gesellschafter der Protektor Lebensversicherungs-AG sind die unter deutscher Rechts- und Finanzaufsicht stehenden, im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) organisierten Lebensversicherer. Diese Gesellschafter haben Protektor  als  Auffanggesellschaft  2002 in einer privaten Initiative gegründet. 2003 wurde der bisher einzige Bestand (Mannheimer Lebensversicherung AG) übernommen und wird seitdem verwaltet.

Daneben hat Protektor im Mai 2006 die Aufgaben und Befugnisse des gesetzlichen Sicherungsfonds übernommen, der vom Gesetzgeber Ende 2004 durch Gesetz begründet wurde. Vertragsbestände Not leidender Lebensversicherungsunternehmen werden zukünftig durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausschließlich auf diesen Sicherungsfonds übertragen und von Protektor verwaltet.

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