Bundesregierung kurz vor Einigung zu Finanzaufsicht

Zukünftige Struktur der Finanzaufsicht


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Die schwarz-gelbe Koalition in Berlin steht einem Pressebericht zufolge kurz vor einer Einigung über die neue Struktur der Finanzaufsicht. In der Unionsfraktion hieß es, man habe einen Konsens mit der FDP über das sogenannte Holdingmodell erreicht, berichtete die "Financial Times Deutschland" (19. März 2010). Nach dem jetzt auf dem Tisch liegenden Vorschlag der CDU/CSU werde per Gesetz eine neue Bundesbankholding eingerichtet.

Die Bundesbankholding kontrolliere drei Säulen: Die jetzige Finanzaufsicht BaFin bleibe als eine Säule bestehen und führe künftig allein die gesamte Aufsicht über Banken, Versicherer und Wertpapierhandel. Bislang war die Bankenaufsicht auf BaFin und Bundesbank verteilt.

Die Bundesbank als Notenbank, die für die Geldpolitik zuständig ist, verbleibe als zweite Säule unterhalb der Holding - ohne die bisherige Bankenaufsicht. Daneben stehe der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin), der zu einem permanenten Krisennotfonds für Banken und Versicherer ausgebaut werden soll. In der CDU/CSU hieß es, es sei noch nicht ausgemacht, ob auch der Soffin eine Säule bilden werde, denn er ist Sondervermögen des Bundes.

Der Vorstand der Holding solle aus Bundesbankpräsident Axel Weber als Vorsitzendem sowie den Leitern von BaFin und Soffin gebildet werden. Werde das Holdingmodell umgesetzt, dürfte Weber den Umbau vor allem als Erweiterung der Bundesbank verkaufen, nicht als Entmachtung, hieß es. Deshalb meide die Bundesbank auch den Begriff Holding. Denn verlöre die Bundesbank die Bankenaufsicht komplett, wäre das ein erheblicher Schlag für Webers Zukunftsstrategie.

FDP-Finanzexperte Frank Schäffler sagte, die Reform solle vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Die FDP habe noch nicht final entschieden, ob sie das Holdingmodell bevorzugt oder die Integration in die Bundesbank. Doch gebe es eher eine Tendenz zur Holding. "Das andere Modell verursacht verfassungsrechtliche Probleme." Diese ließen sich nur ausräumen, wenn man für den Bereich der Bankenaufsicht die Unabhängigkeit der Bundesbank aufweiche.

Der Gesetzentwurf soll Ende Juni vom Kabinett verabschiedet werden. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte dem Blatt: "Wir werden noch vor der Sommerpause ein Konzept vorlegen. Wir werden uns mit Bundesbank, BaFin und Soffin abstimmen."

[Bildquelle: iStockPhoto]

Kommentare zu diesem Beitrag

RiskNET Redaktion /19.03.2010 14:02
+++ BMF: Holding-Modell zu Finanzaufsicht ein Teil der Überlegungen +++

Die Bundesregierung will erst im Sommer einen Gesetzentwurf über die Neuordnung der Finanzaufsicht in Deutschland vorlegen. Ob dieser Gesetzentwurf dann das sogenannte Holding-Modell beinhalten wird, auf das sich laut Zeitungsberichten die Unionsfraktion bereits mit der FDP verständigt habe, ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) noch offen.

"Das sind Überlegungen, die in den Prüfungsprozess im BMF und der Bundesregierung einfließen", sagte BMF-Sprecher Michael Offer am Freitag in Berlin. Gegenwärtig arbeite die Bundesregierung noch an einem Modell für die neue Struktur der Finanzaufsicht. "Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen", sagte Offer.

Das Modell für die Finanzaufsicht werde in enger Koordination mit der Bundesbank erarbeitet. "Uns ist es wichtig, dass es auch ein gemeinsamer, konstruktiver Prozess ist", sagte Offer. Wie das Modell aussehen werde, ergebe sich aus dem weiteren Beratungsprozess. Offer sagte, der Gesetzentwurf werde erst im Sommer vorgelegt, weil die Zeit noch benötigt werde, um die notwendigen Abstimmungen vorzunehmen.

Die "Financial Times Deutschland" hatte in ihrer Freitagausgabe berichtet, dass die Bundesregierung kurz vor der Einigung über die neue Struktur der Finanzaufsicht stünde. Nach dem jetzt vorliegenden Vorschlag solle eine neue Bundesbankholding eingerichtet werden, die voraussichtlich drei Säulen kontrolliere: Die Finanzaufsicht BaFin, die Bundesbank und den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin).

Dabei müsste die Bundesbank die Kontrolle der Bankenaufsicht vollständig an die BaFin abgeben. Bislang war die Bankenaufsicht auf BaFin und Bundesbank verteilt. Die BaFin als eine Säule solle künftig allein die gesamte Aufsicht über Banken, Versicherer und Wertpapierhandel führen. Die Bundesbank bliebe als Notenbank für die Geldpolitik zuständig, berichtete die FTD weiter. Die Bundesbank lehnte einen Kommentar zu dem Bericht ab.
RiskNET Redaktion /23.03.2010 21:52
+++ EP für Konzentration der EU-Finanzaufsicht in Frankfurt +++

Das Europaparlament befürwortet offenbar eine Konzentration der neuen EU-Finanzaufsicht in Frankfurt. Die drei EU-Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte "sollten möglichst eng zusammenarbeiten. Deshalb ist es sinnvoll, alle Behörden in einer Stadt anzusiedeln", sagte die liberale französische Parlamentarierin Sylvie Goulard dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) und fügte hinzu: "Frankfurt wäre dafür die beste Wahl".

Goulard ist zusammen mit sechs anderen Abgeordneten im Europaparlament federführend für die neue Gesetzgebung zur EU-Finanzaufsicht zuständig. Geplant ist, die bereits vorhandenen EU-Ausschüsse für Banken, Versicherungen und Wertpapiermärkte zu Behörden mit einem hauptamtlichen Mitarbeiterstab und neuen Befugnissen aufzuwerten.

Bisher sind die drei Ausschüsse in London (Banken), Paris (Wertpapiermärkte) und Frankfurt (Versicherungen) angesiedelt. Das müsse sich ändern, fordert Goulard. "Wir dürfen diese zersplitterte Struktur nicht dauerhaft etablieren", sagte sie.

Der Vorschlag der Französin findet im Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments über nationale und Parteigrenzen hinweg Zustimmung. Nicht nur deutsche Parlamentarier sind dafür, sondern auch der Spanier José Manuel Garcia-Margallo y Marfil. Nur Großbritannien wolle am Standort London für die EU-Bankenaufsicht festhalten.

Auch der EU-Finanzministerrat (Ecofin) sprach sich klar dafür aus, an den bisherigen Standorten London, Paris und Frankfurt festzuhalten.
RiskNET Redaktion /24.03.2010 17:10
+++ Bundeskabinett will Banken "krisenfester" machen +++

Um die deutschen Banken "krisenfester" zu machen, hat das Regierungskabinett nach Angaben des Bundespresseamtes neue Vorschriften für Banken und Sparkassen auf den Weg gebracht, damit diese ihr Risikomanagement verbessern und mehr Eigenkapital bereithalten. Ein am Mittwoch vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf setze EU-Richtlinien zur besseren Beaufsichtigung von Banken und Finanzinstituten in deutsches Recht um, teilte das Presseamt mit.

Das Finanzministerium erklärte, die wesentlichen Teile des Gesetzes sollten am 31. Dezember 2010 in Kraft treten. Die Änderungen sähen insbesondere vor, Schwachstellen bei der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitend tätigen Finanzinstituten zu beheben. Eine qualitativ bessere Kapitalausstattung und veränderte Kapitalanforderungen sollten die Finanzinstitute zudem zukünftig krisenfester machen. Auch würden die Anforderungen an Transparenz und Verantwortlichkeit bei Verbriefungen deutlich erhöht.

Das Presseamt betonte, die Finanzmarktkrise habe eine Reihe von Schwachstellen bei der Beaufsichtigung von Kreditinstituten offengelegt. So seien die bisherigen gesetzlichen Regelungen teilweise zu unscharf, auch auf EU-Ebene. Weder die Unternehmen selbst noch die Aufsichtsbehörden seien bislang in der Lage, gravierende Risiken umfassend zu erkennen und zu beurteilen.

"Schwer wiegen vor allem die Risiken bei den Verbriefungsgeschäften sowie Liquiditätsrisiken", erklärte die Regierung. Die neuen Regelungen zielen laut den Angaben darauf ab, diese Schwachstellen zu beseitigen. Geplant seien unter anderem verschärfte Vorgaben für das Management von Liquiditätsrisiken. "Die Liquiditätssituation war sowohl bei den Banken selbst als auch für die Aufsicht extrem intransparent", hob das Presseamt hervor. Die Neuregelung verschärfe die Berichts- und Prüfauflagen.

Vorgesehen seien zudem einheitliche europäische Qualitätsprinzipien für die Zusammensetzung des Kernkapitals. Dabei gehe es um hybrides Kapital, also Kapitalbestandteile, die sowohl Merkmale von Eigen- als auch von Fremdkapital aufwiesen. Künftig solle neues hybrides Kapital nur noch dann unbegrenzt als Eigenmittel gelten, wenn es dem Institut dauerhaft zur Verfügung stehe, dabei dürfe Hybridkapital höchstens die Hälfte des gesamten Kernkapitals ausmachen.

Regelungen für Verbriefungen und Wiederverbriefungen sehen vor, dass die Banken künftig einen Teil dieser hochriskanten Verbriefungen selbst behalten müssen. Dieser vorgeschriebene Selbstbehalt solle die Eigenverantwortung von Verkäufern und Käufern stärken. Neue Vorschriften für Großkredite hätten zudem zum Ziel, dass Banken Konzentrationsrisiken besser erfassen könnten. Dies solle verhindern, dass ein Institut bei Ausfall eines Kreditnehmers oder einer Kreditnehmereinheit selbst in Gefahr gerate.
Markus /24.03.2010 20:32
Werden auch mal genaue Zahlen genannt oder bleibt es bei vagen Absichtserklärungen....
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