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§ 1 StaRUG (Risikofrüherkennung)
Nach § 1 StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) müssen Unternehmen über eine fortlaufende Risikofrüherkennung verfügen. Werden die Anforderungen des StarRUG bereits heute vom Unternehmen erfüllt?
- 100% erfüllt:2%
- 80% erfüllt:4,4%
- 60% erfüllt:9,9%
- 40% erfüllt:22,2%
- 20% erfüllt:34,5%
- Wir verfügen über kein Risikofrüherkennungssystem:27,1%