Änderungsrisiko

Definition:

 

Risikofaktoren, welche für den Schadenseintritt verantwortlich sind, unterliegen einem ständigen Wandel. So kann beispielsweise die globale Erwärmung Auswirkungen auf die Wiederkehrperiode bestimmter Naturphänomene und damit auf die zu erwartende Schadenshöhe der betroffenen Risiken haben. Die daraus resultierende Differenz aus realem Gesamtschaden und den Erwartungen des Versicherers wird Änderungsrisiko genannt.

Die Gründe für die zeitlichen Veränderungen der risikobestimmenden Faktoren können

 

  • wirtschaftlicher Art (beispielsweise Inflation, höhere Wertekonzentration),
  • gesellschaftlicher Art (beispielsweise Anstieg der Kriminalität, Terrorgefahr),
  • technischer/technologischer Art (beispielsweise Nuklearenergie, neue Medikamente) oder 
  • rechtlicher Art (beispielsweise Ausweitung des Haftungsrechts, Umkehr der Beweislast) sein.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass das Änderungsrisiko und das Zufallsrisiko oft schwer voneinander zu trennen sind. Die Folge könnte sein, dass beispielsweise ein Versicherer jahrelang die veränderten Risikofaktoren nicht erkennt und dadurch eine viel zu niedrige Versicherungsprämie verlangt.

 

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