Antizyklischer Kapitalpuffer

Definition:

Der antizyklische Kapitalpuffer soll sicherstellen, dass Kreditinstitute in Zeiten übermäßigen Kreditwachstums ausreichend Kapital ansammeln, um Verluste in Stressphasen auffangen zu können. In Europa basiert dieser Puffer auf Artikel 130, 135-140 CRD IV und beträgt 0 bis 2,5 Prozent des Gesamtrisikobetrages. Der Puffer darf nur mit CET1-Kapital erfüllt werden, ist institutsspezifisch und wird als gewichteter Durchschnitt der antizyklischen Kapitalpuffer berechnet, die in den Ländern gelten, in denen sich die Kreditengagements eines Instituts befinden.

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