Antizyklischer Kapitalpuffer
Der antizyklische Kapitalpuffer soll sicherstellen, dass Kreditinstitute in Zeiten übermäßigen Kreditwachstums ausreichend Kapital ansammeln, um Verluste in Stressphasen auffangen zu können. In Europa basiert dieser Puffer auf Artikel 130, 135-140 CRD IV und beträgt 0 bis 2,5 Prozent des Gesamtrisikobetrages. Der Puffer darf nur mit CET1-Kapital erfüllt werden, ist institutsspezifisch und wird als gewichteter Durchschnitt der antizyklischen Kapitalpuffer berechnet, die in den Ländern gelten, in denen sich die Kreditengagements eines Instituts befinden.