Backtesting
Mit diesem Verfahren wird rückwirkend die Güte der Risikomanagement-Methodik (bzw. des Ratingverfahrens) Bank überprüft, indem beispielsweise beobachtete Verluste mit dem ursprünglich geschätzten Value-at-Risk verglichen werden. Werden geschätzte Maximalverluste pro Zeiteinheit wesentlich häufiger überschritten, als gemäß dem Konfidenzniveau zu erwarten gewesen wäre, so weist dies auf eine schlechte Qualität des Ratingverfahrens hin. Mit dem Backtesting-Verfahren kann also ein Ratingverfahren laufend überprüft und in der Folge adjustiert, also verbessert werden. Laut Basel II muss jedes Kreditinstitut, das einen IRB Ansatz zur Ermittlung des Mindesteigenkapitals verwendet, mindestens einmal jährlich einen Backtest durchführen.