Bail-in
Hierunter versteht man eine Gläubigerbeteiligung, insbesodere die Beteiligung von Gläubigern eines Kreditinstituts (also vor allem den Anlegern in deren Finanzprodukten) an dessen Verlusten bei der Sanierung oder Abwicklung im Falle drohender Zahlungsunfähigkeit. Das Gegenstück hierfür wäre ein "Bail-out" also eine Schuldenübernahme und Tilgung oder Haftungsübernahme durch Dritte.
Die Gläubigerbeteiligung ist ein Instrument, mit dem im Falle der Insolvenz eines Kreditinstituts die Möglichkeit besteht, dessen Verbindlichkeiten in Eigenmittel umzuwandeln. Die Bestimmungen zur Gläubigerbeteiligung sind ein Kernelement der im Mai 2014 verabschiedeten Abwicklungsrichtlinie (EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten, Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD, Richtlinie 2014/59/EU). Sie sehen vor, dass mindestens acht Prozent bestimmter Bankverbindlichkeiten herunter- oder abgeschrieben bzw. in Eigenkapital gewandelt werden müssen, bevor öffentliche Mittel zur Sanierung oder Abwicklung eingesetzt werden können. Einlagen von natürlichen Personen oder kleinen oder mittleren Unternehmen (KMUs) sowie Einlagen, die der Einlagensicherung unterliegen, sind dabei von der Gläubigerbeteiligung weitgehend ausgeschlossen; außerdem sind eine Reihe weitere Verbindlichkeiten (besicherte Verbindlichkeiten, gewisse Interbankinstrumente, Gehälter, Steuern etc.) explizit ausgeschlossen.