Basel III

Definition:

Der Begriff Basel III bezeichnet ein geplantes ergänzendes Regelwerk des Basler Ausschusses an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel (CH) zu bereits bestehenden Eigenkapitalregeln für Finanzinstitute.

Dieses Regelwerk basiert einerseits auf den Erfahrungen mit dem Abkommen Basel II aus dem Jahre 2007 und andererseits auf den Erkenntnissen und Erfahrungen aus der weltweiten Finanz- bzw. Wirtschaftskrise ab 2007.

 

Basel III umfasst Empfehlungen, die die Finanzwelt stabiler machen sollen. Von den Banken wird die Erhöhung der Mindesteigenkapitalanforderungen und die Einführung von Kapitalpuffern gefordert. Damit sollen die Banken im Falle einer Krise stabiler und stärker agieren können. Die neuen Empfehlungen wurden vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im September 2010 beschlossen.

Im Baseler Ausschuss sind die Zentralbankgouverneure der Notenbanken und die Leiter der Finanzaufsichtsbehörden folgender Länder vertreten: Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Kanada, China, Frankreich, Deutschland, Hong Kong SAR, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Korea, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Russland, Saudi Arabien, Singapur, Südafrika, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, USA und Großbritannien. Der Ausschuss ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel angesiedelt, der Zentralbank der Zentralbanken, und wurde nach dem Kollaps der Kölner Herstatt-Bank 1974 gegründet. Die Schweizer Stadt gibt dem Regelwerk seinen Namen.

 

Bereits die im Jahr 2004 festgelegten "Basel II"-Empfehlungen hielten die Banken an, Ausfallrisiken ihrer Engagements mit Eigenkapital abzudecken.

In der Folge von Basel III sollen die Banken ihr so genanntes Kernkapital deutlich erhöhen. Die Kernkapitalquote beschreibt das Verhältnis des Eigenkapitals einer Bank zu ihren riskobehafteten Geschäften, also zu den vergebenen Krediten und den getätigten Geldanlagen. Das Kernkapital soll in Finanzkrisen die Verluste abfangen, die es eventuell durch Kreditausfälle und Wertverluste bei Anlagen gibt.

Basel III schreibt künftig eine harte Kernkapitalquote von 7 Prozent (hartes Kernkapital der Mindesteigenkapitalanforderungen 4,5 Prozent plus hartes Kernkapital des Kapitalerhaltungspuffers von 2,5 Prozent) vor. Hinzu kommt weiter weiches Kernkapital in Höhe von 1,5 Prozent und Ergänzungskapital in Höhe von 2 Prozent, so dass sich im Ergebnis die Eigenkapitalanforderungen auf 10,5 Prozent addieren. Damit wird die ursprüngliche Quote von vor der Krise empfindlich erhöht. Auch die Anforderungen für andere wichtige Stabilitäts-Kennzahlen wurden erhöht.

 

Ab 2013 gelten stille Einlagen für Banken, die in der Form der Aktiengesellschaft geführt werden, dann grundsätzlich nicht mehr als hartes Kernkapital. Diese besonders in Deutschland beliebte Beteiligungsform bleibt bei Banken, die nicht in der Form der Aktiengesellschaft geführt werden erhalten, wenn die stillen Einlagen den mit Basel III erhöhten Qualitätsansprüchen entsprechen, sonst haben diese stillen Einlagen bis Ende 2022 eine Bestandgarantie mit jährlich sinkenden Anteilen. Stille Einlagen die im Rahmen staatlicher Stützungsmaßnahmen gewährt wurden gelten bis zum Jahr 2018 weiter als hartes Kernkapital.

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