Bauartklasse (BAK)
Definition:
In der Gebäudeversicherung orientiert sich der Versicherer in der Regel an 5 Bauartklassen, nach der sich dann auch die Tarifierung orientiert.
- BAK 1: Massive Bauweise, harte Bedachung.
- BAK 2: Meistens feuergefährlichere Bauweise, mit harter Bedachung. Oftmals fallen hierunter mit Stein ausgefachte Fachwerkhäuser, aber auch beispielsweise Fertighäuser in Holzbauweise, die an und für sich der Bauartklasse 3 angehören würden, jedoch feuerhemmend ummantelt sind.
- BAK 3: Feuergefährliche Objekte mit harter Bedachung, wie beispielsweise Fertighäuser aus Holz oder Blockbohlenhäuser.
- BAK 4: wie BAK 1 oder BAK 2, weiche Bedachung (beispielsweise vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u. ä.)
- BAK 5: wie BAK 3, weiche Bedachung (beispielsweise vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.ä.)