Bauartklasse (BAK)

Definition:

In der Gebäudeversicherung orientiert sich der Versicherer in der Regel an 5 Bauartklassen, nach der sich dann auch die Tarifierung orientiert.

  • BAK 1: Massive Bauweise, harte Bedachung.
  • BAK 2: Meistens feuergefährlichere Bauweise, mit harter Bedachung. Oftmals fallen hierunter mit Stein ausgefachte Fachwerkhäuser, aber auch beispielsweise Fertighäuser in Holzbauweise, die an und für sich der Bauartklasse 3 angehören würden, jedoch feuerhemmend ummantelt sind.
  • BAK 3: Feuergefährliche Objekte mit harter Bedachung, wie beispielsweise Fertighäuser aus Holz oder Blockbohlenhäuser.
  • BAK 4: wie BAK 1 oder BAK 2, weiche Bedachung (beispielsweise vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u. ä.)
  • BAK 5: wie BAK 3, weiche Bedachung (beispielsweise vollständige oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.ä.)

 

 

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