Brandstiftung
Definition:
Schuldhafte Inbrandsetzung einer Sache durch Eigen- oder Fremdbrandstiftung. Statistisch nicht unerhebliches Risiko in der Gebäudeversicherung.
Schuldhafte Inbrandsetzung einer Sache durch Eigen- oder Fremdbrandstiftung. Statistisch nicht unerhebliches Risiko in der Gebäudeversicherung.