Deutscher Corporate Governance Kodex

Definition:

Eine Reihe spektakulärer Unternehmenskrisen hat im In- und Ausland die Diskussion über eine effektive und an der Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtete gute Unternehmensführung (Corporate Governance) entfacht.

Die Bundesregierung (Bundesministerin für Justiz) berief daher im Juni 2000 aufgrund drohender Rechtsunsicherheit die Regierungskommission Corporate Governance ein.

Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken.

Der Kodex adressiert alle wesentlichen - vor allem internationalen - Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, nämlich:

  1. mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen;
  2. die duale Unternehmensverfassung mit Vorstand und Aufsichtsrat;
  3. mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung;
  4. mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte;
  5. eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlussprüfer.

Am 26. Februar 2002 veröffentlichte die Kommission den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der konkrete Handlungsempfehlungen und -anregungen für Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen liefert. Dieser kann, muss aber nicht eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Empfehlungen werden die Anleger jedoch eine Erklärung verlangen. Der Kodex besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG (eingefügt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz, in Kraft getreten am 26.07.2002) eine gesetzliche Grundlage.

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