Gefährdungshaftung
"Grundsatz des Haftpflichtrechts, wonach ein Schadenersatzanspruch auch dann schon gerechtfertigt ist ohne ein Verschulden des Schadenverursachers. (siehe im Gegensatz: Verschuldenshaftung). Beispiele für Gefährdungshaftung sind a) Haftung des KFZ-Halters (Strassenverkehrshaftung), b) Tierhalterhaftung (§ 833 BGB), c) Luftverkehrshaftung, d) Haftung für Kernspaltungs- oder Strahlungswirkungen (Atomgesetz), e) Arzneimittelhaftung, f) Produkthaftung g) Haftung für Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen sowie h) Umwelthaftung (UHG).