Irrtumsrisiko
Definition:
Bei einer falschen Diagnose bzw. Prognose der Gesamtschadenverteilung (durch die Annahme einer nicht adäquaten Schadenverteilung) und der daraus resultierenden negativen Abweichung der tatsächlichen kollektiven Schadenausgaben von dem Erwartungswert spricht man allgemein vom Irrtumsrisiko (auch als Prognoserisiko bezeichnet).