Kommunale Schadenausgleiche

Definition:

Hierbei handelt sich um nicht rechtsfähige Vereine, die Schadenaufwendungen ihrer Mitglieder nach dem Umlageverfahren ausgleichen (begrenzt auf Risiken der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Kraftfahrtversicherung). Mitglieder sind ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinde, Landkreise, Bezirke), Zusammenschlüsse von Kommunen (Zweckverbände etc.) und kommunale Unternehmen (Versorgungsunternehmen etc.). Die kommunalen Schadenausgleiche sind von der Versicherungsaufsicht im Sinne des VAG ausgenommen (§ 1 Absatz 3 Nr. 3 VAG).

Nachfolgend sind einige Beispiele für Kommunale Schadenausgleiche aufgeführt:

  • Kommunaler Schadenausgleich westdeutscher Städte (ksa) in Bochum (gegr. 1910)
  • Haftpflichtschadenausgleich der Deutschen Großstädte (HADG) (gegr. 1924)
  • Kommunaler Schadenausgleich Schleswig-Holstein in Kiel
  • Kommunaler Schadenausgleich Hannover
  • Kommunaler Schadenausgleich der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Berlin (gegr. 1990)
  • Haftpflichtverband öffentlicher Verkehrsbetriebe (HÖV)
  • Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN) in Bochum (gegr. 1903)

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