Komplextrennwand
Die Bezeichnung Komplextrennwand stammt aus der Feuerversicherung und begrenzt die verschiedenen Risiken auf einzelne "Komplexe". Dadurch lässt sich jedes Brandrisiko tariflich differenziert einstufen. Ein Unternehmen lässt sich beispielsweise in die Produktion (hohes Risiko) und einen Verwaltungsbereich (geringes Risiko) unterteilen. Damit der Versicherer nicht den ganzen Betrieb nach dem höchsten Risiko (PML = Probable maximum loss), also dem geschätzten wahrscheinlichen Höchstschaden tarifiert, gestattet seine Kalkulation eine getrennte Berechnung nach den verschiedenen Risiken, sofern eine Komplextrennwand die Bereiche begrenzt.
An Komplextrennwände werden höhere Anforderungen als an Brandwände gestellt:
Merkmale | Brandschutzwand | Komplextrennwand |
---|---|---|
Brandschutzanforderungen mindestens | F 90 | F 180 |
Bei Gebäuden gleicher Höhe muss die Brandwand über das Dach ragen | ≥ 30 cm | ≥ 30 cm, 80 cm empfohlen |
Mindestdicke Wand aus Mauerwerk (einschalige Ausführung) | 24 cm | 36,5 cm |
Mindestdicke Wande aus unbewehrtem Beton (einschalig) | 20 cm | 24 cm bis 30 cm |
Mindestdicke Wande aus bewehrtem Beton (nichttragend) | 12 cm | 18 cm |
Mindestdicke Wande aus bewehrtem Beton (tragend) | 14 cm | 20 cm bis 30 cm |
Wand muss unversetzt durch alle Geschosse führen | Ja | Ja |
Mindestabstand zu Lägern brennbarer Stoffe im Freien | 20 m | 20 m |
Mindestabstand zwischen Gebäuden oder Lägern nichtbrennbarer Stoffe im Freien | 5 m | 5 m |