KRITIS

Definition:

Im Sinne der EU-Richtlinie 2008/114/EG ist eine "kritische Infrastruktur" (KRITIS) eine Anlage, ein System oder ein Teil davon, die von wesentlicher Bedeutung für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, der Gesundheit, der Sicherheit und des wirtschaftlichen oder sozialen Wohlergehens der Bevölkerung ist und deren Störung oder Zerstörung erhebliche Auswirkungen hätte, da ihre Funktionen nicht aufrechterhalten werden könnten.

Kritische Infrastrukturen sind häufig vernetzt und hängen voneinander ab, welches zu Risiken und Kaskadeneffekten führen kann.

Das Bundesministerium des Inneren gliedert kritische Infrastrukturen in neun Sektoren mit entsprechenden Branchen:[3]

  • Energie: Elektrizität, Gas, Mineralöl (§ 2 BSI-KritisV);
  • Wasser: Öffentliche Wasserversorgung, Öffentliche Abwasserbeseitigung (§ 3 BSI-KritisV);
  • Ernährung: Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel (§ 4 BSI-KritisV);
  • Informationstechnik und Telekommunikation (§ 5 BSI-KritisV);
  • Gesundheit: Medizinische Versorgung, Arzneimittel und Impfstoffe, Labore (§ 6 BSI-KritisV);
  • Finanz- und Versicherungswesen: Banken, Börsen, Versicherungen, Finanzdienstleister (§ 7 BSI-KritisV);
  • Transport und Verkehr: Luftfahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Logistik (§ 8 BSI-KritisV);
  • Staat und Verwaltung: Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Notfall-/ Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz;
  • Medien und Kultur: Rundfunk (Fernsehen und Radio), gedruckte und elektronische Presse, Kulturgut, symbolträchtige Bauwerke.
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