Kumulschadenexzedent

Definition:

Der Kumulschadenexzedent wird auch als Ereignisschadenexzedent bzw. Katastrophenschadenexzedent bezeichnet. Der Exzedent kommt in der Rückversicherung dann zum Tragen, wenn durch ein Ereignis mehrere Risiken von Schäden betroffen sind und die Priorität des Zedenten überschritten wird.

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