LGD

Definition:

Beim Kreditrisiko die Höhe des Verlustes (Loss Given Default, LGD), mit dem bei Ausfall (Default) des Kreditnehmers zu rechnen ist (Verlustquote). Gemeint ist aber nicht der Einzelwert, sondern ein durchschnittlicher (und deshalb erwarteter) Verlust für die Bank innerhalb eines gewissen Beobachtungszeitraumes.

Die Verlustquote (LGD) bestimmt neben der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) maßgeblich den Erwarteten Verlust (EL) auf eine ausstehende Forderung (EAD) im Kreditgeschäft. Die Verlustquote wird durch den erzielbaren Wert der Sicherheiten bestimmt.

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