Mindesteigenkapitalquote
Definition:
Die Eigenkapitalquote ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen haftendem Eigenkapital und risikogewichteten Aktiva. Dieser Quotient wird als Solvabilitätskoeffizient bezeichnet. An dem bisherigen Solvabilitätskoeffizient von 8% wird auch mit Verabschiedung von Basel II weiterhin festgehalten.