Nichtproportionale Rückversicherung
Definition:
"Auch als Schadenrückversicherung bezeichnet; die Leistungen des Rückversicherers werden ausschließlich nach der Höhe des Schadens bestimmt und nicht (wie in der proportionalen Rückversicherung) proportional der Prämie. Man unterscheidet insbesondere Einzelschadenexzedent, Ereignisschadenexzedent, Jahresüberschadenrückversicherung."