Operationelles Risiko
Unter dem Begriff operationelles Risiko (auch Betriebsrisiko oder operationales Risiko genannt) werden sämtliche betrieblichen Risiken verstanden, die - außerhalb der typischen unternehmerischen Risiken - in einem Unternehmen einen Schaden verursachen können.
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision bzw. Basler Ausschuss) definiert das operationelle Risiko als "die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein, beinhaltet aber nicht strategische Risiken oder Reputationsrisiken" (vgl. § 269 Abs. 1 Solvabilitätsverordnung).
Verluste der Kategorie "Menschen" sind Schäden, die von Mitarbeitern eines Kreditinstituts vorsätzlich verursacht werden (darunter fallen sämtliche Betrugs- und Unterschlagungsfälle). Verluste, welche von Mitarbeitern nicht vorsätzlich zugefügt werden, sind der Kategorie "interne Verfahren" (auch "Prozesse" genannt) zugeordnet. Beispiele dafür sind Transaktionsfehler und Fehler verursacht durch Missverständnisse. Unter "externe Ereignisse" sind das Versagen der Infrastruktur, Naturkatastrophen und Betrug oder sonstige, vorsätzliche Schädigungen durch externe Personen (beispielsweise Raubüberfälle) zusammengefasst.