Put
Bei einem Put erwirbt der Käufer (gegen Zahlung einer Prämie) das Wahlrecht, ein bestimmtes Gut (zum Beispiel Aktien) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb der Optionsfrist zu einem vorher definierten Preis (Basispreis) zu verkaufen. Der Käufer einer Verkaufsoption muss jedoch keine Erfüllung verlangen. Er kann die Option auch (wertlos) verfallen lassen. Dies wird in der Regel dann geschehen, wenn er aus der Ausübung der Option keinen wirtschaftlichen Vorteil ziehen kann.
Das Gegenteil ist der "Call", eine Kaufoption.