Risikoausgleich
Definition:
Wenn in einem Risiko- oder Versicherungs-Kollektiv der Erwartungswert mit den tatsächlichen Schadenskosten übereinstimmt (insbesondere durch Ausgleich im Kollektiv und in der Zeit).
Wenn in einem Risiko- oder Versicherungs-Kollektiv der Erwartungswert mit den tatsächlichen Schadenskosten übereinstimmt (insbesondere durch Ausgleich im Kollektiv und in der Zeit).