SI

Definition:

Significant Institution = bedeutendes Kreditinstitut

In der Terminologie des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory MechanismSSM) ist ein bedeutendes Kreditinstitut eine Bank, die als so wichtig erachtet wird, dass sie von der Europäischen Zentralbank (EZB) direkt beaufsichtigt wird. Als "bedeutend" gelten die drei größten Kreditinstitute eines teilnehmenden Mitgliedstaats, Banken die direkte Unterstützung durch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität/den Europäischen Stabilitätsmechanismus (EFSF/ESM) erhalten und Banken deren Gesamtaktiva 30 Mrd. Euro oder 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (bei einer Bilanzsumme von mindestens 5 Mrd. Euro) übersteigen. In Ausnahmefällen kann die EZB eine grenzüberschreitend tätige Bank zu einem bedeutenden Kreditinstitut erklären. Insgesamt hat die EZB zum 1. Januar 2016 etwa 129 Banken als bedeutend eingestuft, deren gemeinsame Bankaktiva über 80 Prozent der Gesamtaktiva in den Bilanzen aller beaufsichtigten Kreditinstitute ausmachen.

Direkte Aufsicht ist per se mikroprudenziell, d.h. institutsspezifisch, während "systemrelevante Finanzinstitute" der makroprudenziellen, d.h. systemspezifischen Aufsicht unterliegen.

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