Umwelt-Haftung
"Gefährdungshaftung für schädliche Umwelteinwirkungen; Rechtsgrundlage: Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) vom 10.12.1990. Ein Schaden entsteht durch eine Umwelteinwirkung, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich im Boden, in der Luft oder im Wasser ausgebreitet haben. "