Versicherungstechnisches Risiko
Neben dem allgemeinen unternehmerischen Risiko besteht für ein Versicherungsunternehmen die Gefahr, dass in einem bestimmten Zeitraum der Gesamtschaden (des Gesamtbestandes / Teilbestandes) die Summe der zur Verfügung stehenden Gesamtprämien (inkl. Sicherheitsmittel) übersteigt. Das versicherungstechnische Risiko wird weiter unterteilt in das Zufalls-, Änderungs- und das Irrtumsrisiko.
Ursache dieser Risikoart sind die Leistungsversprechen, die Versicherungsunternehmen in ihren Verträgen abgeben. Diese hängen vom Eintreten unsicherer Ereignisse ab und verursachen daher Schwankungen im Bereich der finanziellen Entschädigungszahlungen. Dem Versicherer stehen zwar Möglichkeiten zur Verfügung, die Volatilität dieser Schadensverteilungen zu reduzieren, aber eine vollständige Elimination ist nicht möglich. Der Versicherer kann zwar durch eine Vielzahl von homogenen und unabhängigen Risiken in seinem Versicherungsbestand einen Ausgleich im Kollektiv und, durch eine entsprechende Gestaltung der Vertragslaufzeit, einen Ausgleich in der Zeit erzielen. Das verbleibende Restrisiko wird als versicherungstechnisches Risiko bezeichnet.
Autoren der Fachliteratur definieren das versicherungstechnische Risiko unterschiedlich und nennen verschiedene Gründe, die zu diesem Phänomen der Versicherungswirtschaft führen. Häufig werden die Ursachen in Zufallsrisiko, Änderungsrisiko und Irrtumsrisiko unterteilt. Daneben spielen Erscheinungen wie "Moral Hazard" und "Adverse Selektion" eine wichtige Rolle, deren Ursache in einer asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber liegt. Die nachfolgende Abbildung illustriert die Zerlegung des versicherungstechnischen Risikos in seine vier Teilkomponenten.