Zession
Definition:
"a) allgemein: Abtretung von Forderungen; b) Rückversicherung: Weitergabe von Risiken im Wege der Rückversicherung. Der Zedent ist der Versicherer, der das Risiko abgibt, der Zessionar ist der Rückversicherer, der die Risiken übernimmt. "