Zufallsrisiko
Beim Zufallsrisiko handelt es sich um einen Teil des versicherungstechnischen Risikos.
Der Schadensverlauf von Risiken innerhalb des Bestandes von Versicherungsunternehmen unterliegt stochastischen Schwankungen. Diese zufälligen Abweichungen können in zwei Ausprägungen vorkommen.
Zum einen ist es möglich, dass die Anzahl der eingetretenen Versicherungsfälle in einer Periode entweder besonders hoch oder besonders niedrig ausfällt und zum anderen kann die Höhe der einzelnen Schäden in den betrachteten Zeitabschnitten stark variieren.
Dies bedeutet, dass hohe Überschäden eintreten können, obwohl die zugrunde gelegte Schadensverteilung der Realität entspricht und diese sich auch im Zeitablauf nicht geändert hat. Die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten solcher Abweichungen ist abhängig von der Größe und Struktur des Versicherungsbestandes und wird als Zufallsrisiko bezeichnet. Als Messgröße dient die Streuung, respektive Varianz, des Gesamtschadens um den Erwartungswert. Das Zufallsrisiko kann in drei Teilmengen untergliedert werden:
- Das Kumulrisiko ist dadurch charakterisiert, dass durch das Eintreten eines einzelnen Ereignisses viele versicherungstechnische Einheiten gleichzeitig einen Schaden erleiden. Klassisches Beispiel hierfür ist der Münchener Hagelsturm vom 12. Juli 1984, bei dem ein versicherter Gesamtschaden von umgerechnet ca. 750 Mio. EUR entstand.
- Auch beim Ansteckungsrisiko werden Schäden bei mehreren Versicherungseinheiten durch ein und dasselbe Ereignis ausgelöst. Jedoch erfolgt dies nicht gleichzeitig, sondern zeitlich versetzt. Als Beispiele sind zu nennen: Gebäudebrände, die auf benachbarte Objekte übergreifen oder aber ansteckende Krankheiten, welche sich in der Bevölkerung ausbreiten.
- Bei Großschaden- oder Katastrophenrisiken handelt es sich um Ereignisse, welche zwar selten eintreten, dafür aber sehr hohe Schäden bei vielen versicherten Objekten verursachen. In der Fachwelt werden sie deshalb auch als "Low Frequency/High Severity"-Risiken bezeichnet. Wann genau die Grenze überschritten ist, bei der man nicht mehr von "normalen", sondern von großen Schäden spricht, hängt von der Zeichnungskapazität des jeweiligen Versicherungsunternehmens ab. Auslöser können sowohl Naturkatastrophen, wie Erdbeben oder Stürme, als auch Unglücksfälle, wie beispielsweise die Kernschmelze in einem Atomreaktors (vgl. beispielsweise Unfallserie im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi im März 2011) sein.