Glossar & Definitionen
Compliance
Definition:In der betriebswirtschaftlichen Fachsprache wird der Begriff Compliance verwendet, um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilligen Kodizes in Unternehmen zu bezeichnen.
Compliance kann damit als Teil des betrieblichen Risikomanagements verstanden werden, da es im Kern um das präventive Management vom Compliancerisiken geht.
Der Begriff Compliance/Regelüberwachung bezeichnet die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit allen gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen, mit Moral und Ethik gewährleistet werden.
Im Deutschen kann, sofern nicht der englische Begriff verwendet wird, von Regelüberwachung oder einfach Überwachung gesprochen werden. Die Sicherstellung von Compliance/Regelüberwachung in Unternehmen können organisatorische Maßnahmen stützen. Hierzu richten vor allem Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Compliance/Überwachungs-Abteilungen ein. Sie wachen beispielsweise darüber, dass die nationalen und internationalen Gesetze und Richtlinien gegen Insiderhandel oder Geldwäsche eingehalten werden.
Die Diskussion um Compliance:
- legt eine vorhandene Überregulierung als Ausgangssituation zugrunde;
- versteht durch Mitarbeiter und Organe begangene Regelverstöße als wirtschaftliches Risiko für die Unternehmen und zunehmend auch für das Management;
- hält dieses Risiko und die in Folge auftretende Haftung für zum Teil vermeidbar;
- sucht diesem vermeidbaren Risiko durch vorbeugende Unternehmensorganisation zu begegnen.
In der Konsequenz bedingt Compliance die Einrichtung eines adäquaten und präventiven Compliance- bzw. Risikomanagements (bzw. GRC-Systems, Governance-, Risk-, Compliance-Systems).
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