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Glossar & Definitionen
IDW
Definition:Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) wurde im Jahr 1932 gegründet und repräsentiert heute rund 13.000 Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, d.h. etwa 82 % aller deutschen Wirtschaftsprüfer (Stand: 31.12.2019). Die Mitgliedschaft beim IDW ist freiwillig.
Das IDW soll die Interessen seiner Mitglieder wahren und unterstützt deren Berufsausübung durch fachlichen Rat und berufsständische Standards. Es fördert die Aus- und Fortbildung der Wirtschaftsprüfer und ihres beruflichen Nachwuchses und leistet umfassenden Mitgliederservice. Das IDW beschäftigt sich u.a. mit Fragestellungen der Rechnungslegung und Prüfung, des Steuer- und Berufsrechts sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung.
Das IDW ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck gemäß Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Der Sitz des IDW ist in Düsseldorf.
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