![Glossar [Bildquelle: © Adobe Stock]](/fileadmin/user_upload/Headerbilder/Headerbild_Glossar.jpg)
Glossar & Definitionen
Fakultativ-obligatorische Rückversicherung
Definition:Rückversicherungsvereinbarung, wonach der Versicherer entscheiden darf, ob er bestimmte Risikokategorien rückversichert; der Rückversicherer jedoch verpflichtet ist, die Risiken zu übernehmen. Im Gegensatz hierzu kann bei der fakultativen Rückversicherung auch der Rückversicherer über Annahme / Ablehnung frei entscheiden.
zurück